1535/23 Offenlegung von außer- und überplanmäßigen Mittelbereitstellungen
Sachverhalt Gem. § 10 Abs. 2 Nr. c) und d) der Hauptsatzung vom 30. August 2019 erledigt der Oberbürgermeister in eigener Zuständigkeit außer- und überplanmäßige Ausgaben bis zu 250.000 EUR……