1300/23 Stipendien für Medizin- und Zahnmedizinstudenten

Sachverhalt

Aus mehreren Antworten Thüringer Landesregierung auf Kleine Anfragen zur „ärztlichen und
fachärztlichen Versorgung in Thüringen“ wird deutlich, dass aufgrund der Altersstruktur in der Ärzte
und Zahnärzteschaft Versorgungsengpässe entstanden sind und sich in naher Zukunft durch
altersbedingte Praxisaufgaben weitere Lücken in der medizinischen Versorgung ergeben werden.
Die Landesregierung attestiert, dass „derzeit noch vorhandene Arzt oder Zahnarztpraxen in kleinen
Städten und Dörfern […]höchstwahrscheinlich der Vergangenheit angehören“ werden. Es ist davon
auszugehen, dass in den nächsten fünf Jahren 34,5 % der Hausärzte, 50 % der Kinderärzte und
32,7 % der Fachärzte in den Ruhestand gehen. Bis zum Jahre 2025 rechnet die Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen (KZVT) mit einem zahnärztlichen Versorgungsgrad von nur noch 84,4 % und
im Bereich der Kieferorthopädie von unter 50 %. Um der rückläufigen medizinischen und
zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung entgegenzuwirken, sollte die Stadt Erfurt, ähnlich
dem seit 2019 erfolgreichen Modell im Landkreis Hof und des Landkreises SchmalkaldenMeiningen
seit dem Jahr 2022, ein Stipendienprogramm für Human und Zahnmedizinstudenten einführen, um
den ärztlichen Nachwuchs zu sichern. Hierfür sollen ab dem Sommersemester 2024 bis zu vier
Medizin und Zahnmedizinstudenten von der Stadt Erfurt zweckgebunden mit einem Stipendium
gefördert werden. Um eine längerfristige Niederlassung in Erfurt zu begünstigen, sollten sich die
Stipendiaten als Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Stipendiums verpflichten, nach
Erteilung der Approbation in Erfurt tätig zu werden, ihre Weiterbildung zum Facharzt/ Fachzahnarzt
für das Gebiet der Stadt Erfurt zu absolvieren und soweit möglich, alle Praxisphasen ihres Studiums
und ihrer Fach(zahn)arztausbildung innerhalb von medizinischen Einrichtungen in Erfurt
umzusetzen. Sollte ein Stipendiat gegen eine so erfolgte Vereinbarung aufgrund einer noch zu erlassenden Richtlinie verstoßen, muss ein gewährtes Stipendium zurückgezahlt werden. Die Stadt Erfurt ist nach den Vorschriften der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) unbeschadet bestehender Verpflichtungen Dritter und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften insbesondere verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen unter anderem auch auf dem Gebiet des
Gesundheitswesens zu treffen. Die Vergabe von zweckgebundenen Stipendien für Studenten in der
Human und Zahnmedizin ist durch andere gesetzliche Vorschriften weder ausgeschlossen noch
eingeschränkt.

 

Beschlußvorschlag

01 Der Oberbürgermeister wird mit der Erstellung einer „Richtlinie zur Gewährung eines Stipendiums
für Humanmedizin und Zahnmedizinstudenten“ zur Sicherung der medizinischen und
zahnmedizinischen Versorgung in der Stadt Erfurt mit Rechtsanwendung zu Beginn des
Sommersemesters 2024 beauftragt.


02
Ziel der Richtlinie nach Nr. 1. ist die Vergabe von jährlich maximal vier Stipendien für Studenten der
Human und Zahnmedizin, die sich frühzeitig für eine künftige ärztliche oder zahnärztliche Tätigkeit
im Gebiet der Stadt Erfurt entscheiden und eine zeitliche Bindung der Stipendien an die Stadt Erfurt
bewirkt, um die haus, fach und zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung im Stadtgebiet
mittelfristig sicherzustellen. Die Unterstützung soll in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in
Höhe von 500, € monatlich für maximal 5 Jahre (10 Semester) gewährt werden. Die finanzielle
Unterstützung wird nicht im Rahmen des praktischen Jahres gewährt


03
Ab dem Haushaltsjahr 2024 sind die Ausgaben in der Haushaltssatzung zu veranschlagen.

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