Sachverhalt
Eine Vielzahl von Maßnahmen zur Vermeidung der Überlastung des Gesundheitswesens („Corona–
Maßnahmen“) hat sich als unwirksam und unverhältnismäßig herausgestellt. Die eingenommen
Verwarnungs– und Bußgelder sind daher an die Betroffenen zurückzuzahlen.
Beschlussvorschlag
01 Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, sämtliche Einnahmen aus Verwarnungs– und Bußgeldern
infolge des Vollzugs der Corona–Verordnungen zurückzuzahlen.
02 Die Auszahlungen erfolgen innerhalb des 1. Quartals 2024.