1744/23 Rückzahlung der Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern infolge des Vollzugs der Corona-Verordnungen

Sachverhalt

Eine Vielzahl von Maßnahmen zur Vermeidung der Überlastung des Gesundheitswesens („Corona
Maßnahmen“) hat sich als unwirksam und unverhältnismäßig herausgestellt. Die eingenommen
Verwarnungs und Bußgelder sind daher an die Betroffenen zurückzuzahlen.

 

Beschlussvorschlag

01
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, sämtliche Einnahmen aus Verwarnungs und Bußgeldern
infolge des Vollzugs der CoronaVerordnungen zurückzuzahlen.


02
Die Auszahlungen erfolgen innerhalb des 1. Quartals 2024.

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