1129/23 Nachfragen zu „Kosten für den Erfurter Weihnachtsmarkt in 2019 und 2023

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

infolge der Beantwortung der Drucksache 0213/23 „Kosten für den Erfurter Weihnachtsmarkt in
2019 und 2023″ sind weitere Nachfragen entstanden, um deren Beantwortung gebeten wird:


1. Welche Ausgaben hat die Stadt hinsichtlich der Beschaffung, des Betriebs und des Abbaus
der Toilettencontainer zum Weihnachtsmarkt 2019 getätigt und aus welcher Haushaltsstelle
wurden diese finanziert

Antwort der Stadtverwaltung:

Folgende Ausgaben wurden durch die Stadtverwaltung Erfurt realisiert:

a) Für das Komplettangebot Bereitstellung/Anmietung, Auf und Abbau, Anschließen an das jeweils vorhandene Wasser und Abwassersystem sowie Transport der zum Erfurter Weihnachtsmarkt aufgestellten Toilettencontainer hat die Stadtverwaltung Ausgaben in Form einer anteiligen Kostenbeteiligung von 6.600,00 EUR netto realisiert. Die Mittel wurden aus der Haushaltsstelle 73100.54250 beglichen.


b) Für die kostenfreie Nutzung der jeweiligen Toilettencontainer, einschließlich des notwendigen Services und der Verbrauchsmaterialien, hat die Stadtverwaltung pro Teilnehmer am Erfurter Weihnachtsmarkt eine Pauschale von
2,00 EUR pro Tag dem Vermieter/Betreiber erstattet. Dies entspricht einem Betrag von 9.504,00 EUR netto. Dieser wurde aus der Haushaltsstelle 73100.54250 gebucht.


2. Welche Einnahmen hat die Stadt durch das Nutzungsentgelt für die Toilettencontainer zum
Weihnachtsmarkt 2019 erzielen können und unter welcher Haushaltsstelle sind diese
vermerkt?

Antwort der Stadtverwaltung:

Als Einnahmen wurden folgende Positionen erzielt:

a) Es sind Einnahmen in Höhe von 4.365,20 EUR netto erzielt worden, die auf der Haushaltsstelle 73100.14024 vereinnahmt wurden. Sie ergeben sich aus der Bereitstellung der notwendigen Flächen auf dem städtischen Grund und Boden zur wirtschaftlichen Tätigkeit auf Grundlage der Preisaufstellung für die Teilnahme am Erfurter Weihnachtsmarkt 2019 und in Anlehnung und Beachtung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt – Sondernutzungsgebührensatzung – vom 14. Juni 2010.

b) Für den Verbrauch von Strom und Wasser sowie für die Einleitung des Abwassers wurde dem Vermieter/Betreiber eine Summe von 3.311,12 EUR netto in Rechnung gestellt. Diese Einnahmen sind auf die Haushaltsstelle 73100.14401 gebucht

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert