1535/23 Offenlegung von außer- und überplanmäßigen Mittelbereitstellungen

Sachverhalt

Gem. § 10 Abs. 2 Nr. c) und d) der Hauptsatzung vom 30. August 2019 erledigt der
Oberbürgermeister in eigener Zuständigkeit außer- und überplanmäßige Ausgaben bis zu 250.000
EUR im Verwaltungshaushalt und bis zu 500.000 EUR im Vermögenshaushalt. In den Jahre 2019
bis 2022 wurden auf diese Weise jährlich zwischen 424.940,- € und 6.440.155,- € zusätzlich
ausgegeben. Der Durchschnitt liegt bei 2.522.319,- €. Angesichts der hohen Summen, der immer
mehr angespannten Haushaltslage und der nicht vorhandenen Beteiligung der Ausschüsse und
Stadträte an diesen Ausgaben, sollte der Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften,
Rechnungsprüfung und Vergaben wenigstens regelmäßig über die getätigten Ausgaben
informiert werden.

 

Beschlussvorschlag

01 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften,
Rechnungsprüfung und Vergaben jährlich, jeweils bis zum Ende des ersten Quartals des
jeweiligen Folgejahres, über außer- und überplanmäßige Mittelbereitstellungen im
Verwaltungshaushalt, die nicht Beschlussgegenstand in den Ausschüssen bzw. im Stadtrat waren,
zu informieren. Dabei sind die Gründe, die jeweilige Deckung sowie die maßgeblichen
Erwägungen der Unabweisbarkeit anzugeben.

02 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften,
Rechnungsprüfung und Vergaben jährlich, jeweils bis zum Ende des ersten Quartals des
jeweiligen Folgejahres, über außer- und überplanmäßige Mittelbereitstellungen im
Vermögenshaushalt, die nicht Beschlussgegenstand in den Ausschüssen bzw. im Stadtrat waren,
zu informieren. Dabei sind die Gründe, die jeweilige Deckung sowie die maßgeblichen
Erwägungen der Unabweisbarkeit anzugeben.

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