| |

Berechtigung zur Akteneinsicht für Stadtratsmitglieder gem. § 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt Erfurt und seiner Ausschüsse 1847/20

Durch den Tod von K.-D. Kobold erfolgt eine Neubesetzung durch unseren Nachrücker.

 

Beschlussvorschlag

Das Stadtratsmitglied

Mario Czypionka ist akteneinsichtsberechtigt für die nachfolgend aufgeführten Dezernate (Wahlperiode 2019 – 2024) gemäß § 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates.

Im

Dezernat 04 als Akteneinsichtsberechtigter und

Dezernat 06 als Stellvertreter.

Stellungnahme der Verwaltung

Von der Verwaltung wird empfohlen im Beschlusspunkt aufzuführen für welche Fraktion Herr Czypionka akteneinsichtsberechtigt ist. Folglich wird die Änderung des Beschlussvorschlages – siehe unten – vorgeschlagen.

Das Stadtratsmitglied Mario Czypionka ist für die Fraktion AfD akteneinsichtsberechtigt für die nachfolgend aufgeführten Dezernate (Wahlperiode 2019 – 2024) gemäß § 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates.

 

Abstimmung im Stadtrat

Der Stadtrat beschloss unseren Antrag mit Änderungen (Sitzung am 11.11.2020, TOP 6.26).

JaNeinEnthaltungBefangen
251340

Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 1847/20 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert