Öffnungskonzept für die Bürgerhäuser 2487/20
Bürgerhäuser sind essenziell für die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt, Ortsteile und Parteien in Form von Informationsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen.
Für den Wahlkampf ab März 2021 werden von den politischen Parteien Räume für Informationsarbeiten benötigt. Allen Kandidaten muss der Raum gegeben werden, Wahlkampfmaßnahmen und -aktivitäten durchzuführen, die dazu beitragen können, den Wahlerfolg für sie positiv zu beeinflussen.
Unter Anwendung eines strengen Hygienekonzeptes, welches für jedes Bürgerhaus individuell in Abstimmung mit den jeweiligen Ortsteilbürgermeistern erstellt werden muss, ist eine Öffnung und Durchführung von Veranstaltungen möglich.
Beschlussvorschlag
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Abstimmung mit den Ortsteilbürgermeistern ein Öffnungskonzept für die Öffnung der Bürgerhäuser ab spätestens März 2021 zu erstellen.
Stellungnahme der Verwaltung
Aktuell ist die Nutzung der Bürgerhäuser für Veranstaltungen durch die Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt untersagt. Die Öffnung der Bürgerhäuser setzt eine Eindämmung des pandemischen Geschehens voraus. Dies ist aktuell nicht absehbar und nicht an eine zeitliche Frist zu binden.
Auch die zum März geltende Verordnungsgrundlage ist nicht absehbar.
Aktuell wären nach §5 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO zu erstellende Infektionsschutzkonzepte die Grundvoraussetzung für eine Öffnung der Bürgerhäuser. Die dafür verantwortliche Person, muss die Umsetzung vor Ort sicherstellen und kontrollieren. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass Personenkreise, welche die Bürgerhäuser nutzen in das geltende Infektionsschutzkonzept dokumentiert unterwiesen werden. Dies ist nicht gegeben, da die Bürgerhäuser nicht hauptamtlich besetzt sind. Ein spezielles Veranstaltungskonzept für die jeweilig geplante Veranstaltung wäre darüber hinaus durch den Veranstalter selbst zu erstellen und dem Gesundheitsamt vorzulegen. In einem ersten Schritt ist bei entsprechender Senkung der 7-Tages-Inzidenz eine Durchführung von Bürgersprechstunden in Form bilateraler Gespräche denkbar. Weitere Öffnungsmöglichkeiten können aktuell nicht bewertet werden, da sich die pandemische Lage kritisch, instabil und nicht planbar darstellt.
Abstimmung im Stadtrat
Unser Antrag wurde zurückgezogen (Sitzung am 09.06.2021, TOP 5.6). Ein Abstimmungsergebnis mit Stimmenzahlen ist in der Niederschrift nicht ausgewiesen.
Vorherige Beratungen:
- 03.02.2021, Stadtrat: vertagt
- 17.03.2021, Stadtrat: vertagt
- 05.05.2021, Stadtrat: vertagt
Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 2487/20 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).