0793/21 Versicherung der Leih-Geräte für Schüler durch den Schulträger

Sachverhalt

Die durch die Schulen herausgegebenen mobilen Endgeräte für den Heimunterricht müssen durch die Eltern versichert werden. Was konkret abgesichert werden soll, also Höhe der Versicherungsleistung Eigenschäden, Schäden durch Dritte, Vandalismus etc., steht hingegen nicht im Leihvertrag. Zudem ist es manchen Eltern aufgrund ihrer Situation nicht möglich, eine Versicherung zu finanzieren. Anderen könnte aufgrund fehlender Liquidität die Versicherung vom potentiellen Versicherungsgeber versagt werden.

Die Dringlichkeit des Antrages ergibt sich bereits aus der dringlichen Notwendigkeit, die bereits durch die Pandemie stark belasteten Eltern finanziell zu entlasten.

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Erfurt stellt sicher, dass sie als Schulträger der staatlichen Schulen in Erfurt für die Organisation und Finanzierung der Versicherung der Leih-Geräte für die Schüler aufkommt.
  2. Die Stadt Erfurt setzt sich im Gespräch mit den privaten Schulträgern in Erfurt dafür ein, dass diese ebenfalls die Versicherung der Leih-Geräte organisieren und finanzieren, sofern dies nicht bereits geschieht.
  3. Bereits abgeschlossene Versicherungszahlungen werden durch den Schulträger erstattet.

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