1264/23 Möglichen Schulschließungen rechtzeitig begegnen!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Stadt Erfurt ist nach § 13 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) Schulträger der Staatlichen Schulen in ihrem Stadtgebiet. Sie erfüllt diese Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis. Im Thüringer Landtag befindet sich derzeit ein von den Frak…