1264/23 Möglichen Schulschließungen rechtzeitig begegnen!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadt Erfurt ist nach § 13 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) Schulträger der Staatlichen Schulen in ihrem Stadtgebiet. Sie erfüllt diese Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis. Im Thüringer Landtag befindet sich derzeit ein von den Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachter Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Modernisierung des Schulwesens vom 2. November 2022 (Drucksache 7/6573) in der
parlamentarischen Beratung. Nach dessen Art. 1 soll das Thüringer Schulgesetz geändert und dabei u. a. für Grundschulen eine Zweizügigkeit vorgeschrieben werden, wobei eine Einzügigkeit nur noch bei Kooperation zulässig sein soll. Bei Regelschulen soll eine Einzügigkeit ebenfalls nur noch bei Kooperation möglich sein. Aufgrund dieser Regelungen wäre ein Fortbestand der staatlichen Schulen in ihrem bisherigen Umfang in der Stadt Erfurt unter Umständen gefährdet. Der Gemeinde und Städtebund Thüringen wurde zu dem Gesetzentwurf angehört. Es wird daher um


Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:


1. Welche staatlichen Grund und Regelschulen in Schulträgerschaft der Stadt Erfurt wären aufgrund der Regelungen im Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Modernisierung des Schulwesens vom 2.November 2022 (Drucksache 7/6573) künftig in ihrem Bestand gefährdet?

Antwort der Stadtverwaltung

Im Sinne dieser Regelungen wären in Erfurt theoretisch zwei Grundschulen betroffen:

Grundschule Vieselbach:
Diese ist aktuell einzügig in einem Containerstandort untergebracht. Das alte Objekt wurde abgerissen, ein entsprechender Neubau (zweizügig) ist in Vorbereitung mit einer derzeit geplanten Fertigstellung frühestens zum Schuljahr 2025/26.

Grundschule Alach:
Diese ist aktuell anderthalbzügig. Ein Neubau (zweizügig) ist geplant mit noch unbekanntem Datum für die Fertigstellung.

Alle weiteren Grundschulen sind mindestens zweizügig. Darüber hinaus gibt es keine einzügigen Sekundarschulen in Erfurt.


2. Wie hat sich die Stadt Erfurt über den Gemeinde und Städtebund Thüringen zu dem vorliegenden Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Modernisierung des Schulwesens vom 2.November 2022 (Drucksache 7/6573) wann  positioniert?

Antwort der Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass für die o. g. beiden Grundschulen die avisierten Regelungen des  entsprechenden Gesetzentwurfes nicht zutreffen werden, da für beide Standorte bereits legitime Planungen für eine künftige Zweizügigkeit existieren. Es wird zudem generell eingeschätzt, dass zur Umsetzung entsprechende Übergangszeiträume bestehen werden, in welchen die staatlichen Schulträger die künftig geforderten Voraussetzungen schaffen können, bevor es zu ggf. angeordneten Schließungen von Schulstandorten käme.

Die Stadtverwaltung hat sich im Rahmen des offiziellen Anhörungsverfahrens zum Gesetzentwurf am 31.01.2023 per Stellungnahme an den Gemeinde und Städtebund Thüringen positioniert. Zum hier genannten Aspekt (laufende Nr. 18 des Entwurfs zur Änderung der §§ 41 ff. ThürSchulG) wurde sich aus den vorgenannten Gründen nicht geäußert, da diesbezüglich kein weiterer Handlungsbedarf für die Landeshauptstadt Erfurt gesehen wird.

 

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