1214/23 Fehlende Unterstützung der Schulen in Erfurt Nord

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Medienberichten zufolge haben sich die Schulleiter der Schulen in Erfurt Nord bereits mehrfach vergeblich hilfesuchend an die Stadtverwaltung gewandt. Vom Schulleiter des ASG liegt sogar ein Brandbrief vor. Die Gründe sind der Stadtverwaltung weitgehend bekannt: fehlende Räume, steigende Schülerzahlen und Personalmangel.


Es wird diesbezüglich um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:


1. Welche Schulen haben sich mit welchen konkreten Problemen in den vergangenen zwei Jahren hilfesuchend an die Stadt gewandt? Es wird um Vorlage des jeweiligen Schriftverkehrs wenn nötig als nichtöffentliches Dokument mit geschwärzten Personennamen gebeten.

Antwort der Stadtverwaltung:

Die Erfurter Schulen wenden sich täglich mit Problemen aller Art an die Stadtverwaltung. Vorrangig wird dabei der persönliche Kontakt mit Mitarbeitern vor Ort genutzt. Die geschilderten Probleme werden umgehend und entsprechend des Themengebietes an die zuständigen Ämter weitergegeben. Die notwendige Bearbeitungszeit hängt dabei vom Umfang und dem Themengebiet der geschilderten Problematiken ab. Es trifft jedoch nicht zu, dass Vorgänge unbeantwortet bleiben bzw. Hilfegesuche abgelehnt werden.

Seitens des Amtes für Gebäudeverwaltung wird stets dasselbe Bearbeitungsprinzip bei Mängelanzeigen angewandt. Als erstes folgt eine Prüfung der Dinglichkeit. Not und Havariefälle werden zeitnah bearbeitet und der Mangel wird abgestellt. Zu allen Mängelanzeigen gibt es immer eine Rückmeldung über die weitere Verfahrensweise. Bedauerlicherweise kann das Amt für Gebäudemanagement nicht jedem Problem auf Grund von finanziellen und personellen Engpässen gerecht werden. Dies betrifft dann Mängel, die keinen Einfluss auf die Sicherheit und/oder den laufenden Schulbetrieb haben. Gleichwohl gibt es auch strategische Gründe, warum manche Mängel nicht sofort beseitigt werden, z. B. geplante Baumaßnahmen im Rahmen des Schulsanierungsprogramms oder  brandschutztechnische Ertüchtigungen, die eine Planung bedürfen.


Für eine ausführliche Beantwortung zu den konkreten Problemen, ist nur die Aufzählung der einzelnen Gewerke sowie der Bauteile möglich, welche in den letzten 2 Jahren abgestellt oder aus den o. g. Gründen zurückgestellt wurden. Dies war aber in der Kürze der Zeit nicht leistbar zusammenzustellen.


2. Aus welchem Grund antwortet die Stadt den hilfesuchenden Schulen nicht?

Antwort der Stadtverwaltung:

Die Stadtverwaltung weist an dieser Stelle ausdrücklich auf den Umstand hin, dass es keinerlei bekannte Fälle gibt, in denen hilfesuchende Schulen keine Antwort von städtischen Ämtern erhalten hätten.

Grundsätzlich wird jedem Schreiben hohe Aufmerksamkeit geschenkt und umgehend beantwortet. Aufgrund der Vielzahl an Schreiben, die regelmäßig das Amt für Gebäudemanagement erreichen, kann die eine oder andere Antwort leider auch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen. Grundsätzlich werden alle Schreiben nach Prüfung des einzelnen Sachverhalts (siehe Beantwortung zur Frage 1) beantwortet.


3. Welche Maßnahmen gedenkt die Stadt zeitnah umzusetzen, um die sehr angespannte Maßnahme kurzfristig zu entschärfen und welche mittel und langfristigen Maßnahmen sind geplant?

Antwort der Stadtverwaltung:

Das Amt für Gebäudemanagement reagiert in aller erster Linie bei Anforderungen bezüglich der Sicherheit bei den Objekten. Maßnahmen aus Mängelschreiben und weitere Anforderungen des Amtes für Bildung sowie des Objektmanagements im Amt für Gebäudemanagement werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten abgearbeitet, weitestgehend ohne die Beteiligung der Bauabteilung.

Die im Sachverhalt dargestellten Problemlagen wurden im Schulnetzplan der Landeshauptstadt Erfurt für die Schuljahre 2019/2020 2023/2024 aufgegriffen, entsprechende Maßnahmen wurden formuliert und von Stadtrat beschlossen. Ab Seite 76 des Schulnetzplans finden Sie folgende Aussagen:


Gemäß Beschluss des Stadtrates „Armut bekämpfen städtische Sozialplanung weiterentwickeln“ vom 13.03.2014 (DS 0372/14) wurde eine Studie zur bedarfsgerechten Bildungs und Sozialsteuerung durchgeführt. Die Erarbeitung erfolgte durch das an die Fachhochschule Erfurt angebundene Institut für kommunale Planung und Entwicklung

(IKPE) e. V.

Eine Handlungsempfehlung der Studie bezog sich auf den Abbau von Chancenungleichheit vor allem im Bildungsbereich. Laut Handlungsempfehlung der Studie sollten die verfügbaren Angebote mit den raumspezifischen Bedarfen abgeglichen werden. Die Stadt Erfurt sollte in den Stadtteilen Unterstützungsstrukturen vorhalten, in denen die Kinderarmut überdurchschnittlich hoch ist. Dies betrifft vor allem den Erfurter Norden.


Des Weiteren wurde im Jahr 2018 eine Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung „Wie brüchig ist die soziale Architektur unserer Städte? Trends und Analysen der Segregation in 74 deutschen Städten“ veröffentlicht. Im Zuge der Schulnetzplanung organisierte das Amt für Bildung eine Diskussionsrunde zum Thema „Sozialräumliche Ungleichheiten als Herausforderung für die lokale Schulpolitik“ mit Prof. Helbig (einer der Verfasser der Studie) im
Ratssitzungssaal. Festzustellen ist, dass Erfurt eine Vorreiterrolle im Hinblick auf soziales Auseinanderdriften einnimmt. Vor allem die Stadtteile des Erfurter Nordens weisen eine hohe Segregation auf.

Um den Ergebnissen der Studien Rechnung zu tragen und die Chancenungleichheiten im Bereich Bildung abzubauen, wurde im vorliegenden Schulnetzplan auf die Schulstandorte in der Bukarester Straße (Moskauer Platz) und am Berliner Platz ein besonderes Augenmerk gelegt.


Folgende konkrete Maßnahmen wurden dazu beschlossen:

1. Entwicklung des Schulstandortes der Grundschule an der Geraaue (Staatliche Grundschule 28, Bukarester Straße 4) und der Regelschule an der Geraaue (Staatliche Regelschule 23, Bukarester Straße 3)

2. Entwicklung des Schulstandortes Grundschule am Berliner Platz (Staatliche Grundschule 27, Berliner Straße 1 a) und Förderzentrum „Emil Kannegießer“ (Staatliches Förderzentrum Nord, Berliner Straße 1)


3. Umzug der OttoLilienthalSchule (Staatliche Regelschule 5, Mittelhäuser Straße 21 a) an den

Schulstandort am Berliner Platz (Ergebnis des Prüfauftrages gem. Stadtratsbeschluss zur DS 0458/18)


4. Analyse zur Errichtung einer gymnasialen Oberstufe (oder ggf. mehrerer) an einem Schulstandort im Erfurter Norden

Der Schulstandort in der Bukarester Straße (siehe Punkt 1) wurde im Schulsanierungsprogramm als erste Priorität eingestuft. Darüber hinaus wurde im Zuge der Erstellung des Schulnetzplanes diskutiert, ob und wann die beiden ansässigen Schulen (Grundschule 28 und Regelschule 23) zu einer Gemeinschaftsschule weiterentwickelt werden sollten.


Die in den Punkten 2 und 3 formulierten Maßnahmen wurden mit der Gründung der Gemeinschaftsschule 10 am Berliner Platz vollgezogen. Momentan besuchen die Schüler/innen der Klassenstufen 16 den Schulstandort in der Berliner Straße. Die Klassenstufen 710 werden derzeit noch am Schulstandort in der Mittelhäuser Straße beschult. Die Sanierung des Schulstandortes in der Berliner Straße hat im Schulsanierungsprogramm oberste Priorität. Nach
Fertigstellung werden alle Klassenstufen den Schulstandort in der Berliner Straße besuchen.


Damit wird ein längeres gemeinsames Lernen der Schüler/innen im Erfurter Norden garantiert und ein zusätzliches Sekundarstufe1Angebot im Ortsteil Berliner Platz geschaffen.
Die im Punkt 4 dargestellte Analyse wurde  durchgeführt. Auf deren Grundlage wurde eine gemeinsame gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule Otto Lilienthal und der Gemeinschaftsschule am Roten Berg beschlossen.
Die Erweiterung von bestehenden Schulstandorten sowie die Errichtung von Schulneubauten wurden im aktuellen Schulnetzplan beschlossen. Aufgrund von diversen Problemen kam es zu zeitlichen Verschiebungen. Um den dadurch entstandenen Kapazitätsproblemen kurzfristig entgegenzuwirken, werden bei der Verlängerung des Schulnetzplanes geeignete Maßnahmen entwickelt. Diese werden dem Ausschuss für Bildung und Kultur sowie dem Stadtrat noch in
diesem Jahr vorgelegt.

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