Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bezugnehmend auf die Anfrage von Herrn Stadtratsmitglied Hose zur Zukunft des
Garnisonslazaretts und Ihre Antwort (Drucksache 1916/22) wird um Beantwortung der folgenden
Fragen gebeten:
- Welche der „unterschiedlichen Nutzungsgruppen“, mit denen für Gebäude des
Garnisonslazaretts „individuelle, langfristige Mietverträge“ vorliegen, erhalten eine finanzielle
Förderung durch die Stadt Erfurt? - Wie hoch ist die (voraussichtliche) Förderung jeweils bezogen auf die einzelnen
„Nutzungsgruppen“ in den Jahren 2019–2023? - Welchen Anteil an der Vermietung der jeweiligen Gebäude des Garnisonslazaretts haben die
von der Stadt geförderten „Nutzungsgruppen“?
Antwort der Stadtverwaltung
Im Garnisonslazarett sind Gebäude an das Wächterhaus, an einen Musiker sowie einen Gastronomen vermietet. Darüber hinaus erfolgt eine Eigennutzung der Stadtverwaltung als Lagerfläche sowie für die Künstlerwerkstätten.
Mit sämtlichen Mietern bestehen bereits seit längerem Mietverträge. Bei der Bemessung des Mietzinses wurde insbesondere der Zustand der Gebäude berücksichtigt.
Eine Förderung an diese Nutzer wird nicht ausgereicht.