2193/22 Unzureichende Planansätze im 1. Nachtragshaushalt 2023

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Rahmen des Doppelhaushaltes 2022/23 wurden von vornherein zu wenige finanzielle Mittel für diverse Bau und Sanierungsmaßnahmen im Bereich Schulen und Kindergärten eingestellt. Der Beigeordnete für Bau, Verkehr und Sport deutete sogar darauf hin, dass beispielsweise für die Schulsporthalle in Stotternheim bereits zu wenig finanzielle Mittel für Planungsleistungen angesetzt seien.


Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:


Welche Planansätze sind im Rahmen des 1. Nachtragshaushalts 2023 von vornherein unzureichend geplant?

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Welche Planansätze sind im Rahmen des 1. Nachtragshaushalts 2023 von vornherein unzureichend geplant?


Um eine Gesamtdeckung des Haushalts zu erreichen und den Vorgaben des § 10 Abs. 3 ThürGemHV gerecht zu werden, wurden die Ansätze folgender Maßnahmen zunächst soweit reduziert, dass im ersten Schritt Planungs
leistungen beauftragt werden können:

  • Sanierung HermannBrillStraße 129/131 als zukünftiger Ausweichstandort für
    Schulen
  • Umsetzung 3./4. Bauabschnitt Gemeinschaftsschule 6 in Hochheim



Mit Vorliegen von Baubeschlüssen bzw. fortgeschrittener Planungsphasen erfolgt eine Wiederaufnahme in den folgenden Haushaltsplanungen. (siehe Seite 15/16 Erläuterungen zum 1. Nachtragshaushalt 2023 / zur

Finanzplanung 20242026)


Zudem sind die Maßnahmen insoweit geplant, wie sie mit den personellen Ressourcen bearbeitet werden können. Daneben finden Prüfungen statt, wie Maßnahmen mit alternativen Umsetzungsvarianten schneller vorangebracht
werden können.

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