Investitionskonzept für prioritäre Infrastrukturbereiche 0876/21
Beschlussvorschlag
- Der Stadtverwaltung wird beauftragt, ggf. in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Erfurt oder weiteren in Betracht kommenden Instituten, bis zum Ende des 4. Quartals 2021 den exakten Investitionsrückstand für folgende Infrastrukturbereiche zu ermitteln:
a) im Bereich Gebäudeinfrastruktur:
a. Schulen und Schulsporthallen b. Kindertageseinrichtungen b) im Bereich Verkehrsinfrastruktur:
a. Straßen- und Brückenausbau c) im Bereich weitere Investitionsbedarfe:
a. (Fach-)Unterrichtsräume an Schulen, weiterführenden und berufsbildenden Schulen sowie Förderzentren - Anhand des ermittelten Investitionsrückstandes erstellt die Stadtverwaltung, ggf. in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Erfurt oder weiteren in Betracht kommenden Instituten, bis zum Ende des 2. Quartals 2022 für die unter 01 benannten Bereiche ein Investitionskonzept. Das Konzept wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klimaschutz und Verkehr nach Fertigstellung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
- Erforderliche Investitionsmaßnahmen, welche die unter 01 benannten Infrastrukturbereiche betreffen, sind mit höchster Priorität vor allen anderen Investitionsmaßnahmen durchzuführen und mit diesen stets sorgfältig abzuwägen. Die Maßnahmen sind entsprechend in den kommenden Haushaltsplanungen finanziell zu untersetzen.
Stellungnahme der Verwaltung
Nach Einbindung aller von der Vorlage betroffenen Fachbereiche der Stadtverwaltung ergeht folgende Stellungnahme:
Die Grundintention der Vorlage kann nachvollzogen werden. Jedoch verkennt der Einreicher, dass die Einbindung einer externen Begleitung dem Grunde nach nicht erforderlich ist. Das gesamte Fachwissen ist innerhalb der Stadtverwaltung vorhanden. Hierzu wird auf die Beantwortung zur DS 0276/21 verwiesen, welche den Investitionsrückstand darlegt. Hier scheitert es nicht an der 05.21
Kompetenz bzw. der Kenntnis der notwendigen Investitionsbedarfe sondern an der personellen und finanziellen Sicherstellung zur Abarbeitung der Aufgaben bzw. dem Abbau des Investitionsrückstandes. Grundsätzlich ändern externe Gutachten und eigene erneute Erhebungen daran nichts. Ebenso stehen die personellen und finanziellen Ressourcen für eine Begleitung Dritter, welche für eine Erhebung durch eine externen Beauftragten aus den verschiedenen Fachbereichen (siehe BP 01) zwingend notwendig wäre, nicht zur Verfügung.
Zu der unter BP 03 geforderten prioritären Durchführung der unter BP 01 benannten Infrastrukturbereiche und der entsprechenden finanziellen Untersetzung in den kommenden Haushaltsplanungen muss angemerkt werden, dass eine sorgfältige Abwägung der erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen dem Grunde nach gängige Praxis bei der Aufbereitung der Haushaltsplanungen innerhalb der Stadtverwaltung ist. Auch dies wurde im Rahmen der Beantwortung zur DS 0276/21 dargelegt. Insbesondere mit der Aufstellung der Haushaltsplanung 2021 wurde versucht, neben der Abarbeitung der Projekte der BUGA 2021 insbesondere die Thematik Schulen und Schulsporthallen bei der Planung zu berücksichtigen und auch den Verkehrsinfrastrukturbereich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel mit einzubeziehen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass für die unter BP 01 a) aufgeführten Investitionsmaßnahmen bereits entsprechende Aufträge in den zuständigen Gremien diskutiert werden. Diese können unter der Voraussetzung der Beschlussfassung durch den Stadtrat durch die Verwaltung bearbeitet und vollzogen werden. Im Zusammenhang mit der DS 0894/21- Abschlussbericht und Fortschreibung zum „Programm zur Erhaltung und Ausbau von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen“ soll eine Evaluierung der Investitionsmaßnahmen entsprechend dem „Programm zur Erhaltung und Ausbau von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen ab 2017“ (DS 0516/21) erfolgen. Durch einen zu erstellenden Abschlussbericht soll der Umsetzungsstand der Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen entsprechend veranschaulicht werden. Zudem sollen die Fortschreibung des „Programm zur Erhaltung und Ausbau von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen“ sowie eine Priorisierung der entsprechenden Investitionsmaßnahmen erfolgen. Daraus ergeben sich die finanziellen Auswirkungen. Mit der DS 0956/20 soll das Programm zur Sanierung der kommunalen Schulen und zur Umsetzung des Schulnetzplanes in der Landeshauptstadt Erfurt als Grundlage der weiteren Abarbeitung durch die Verwaltung unter der Maßgabe der dauernden Fortschreibung bestätigt werden.
Im Ergebnis aller Ausführungen kann seitens der Verwaltung nicht empfohlen werden, dem Antrag zu folgen.
Abstimmung im Stadtrat
Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 06.10.2021, TOP 7.10).
| Ja | Nein | Enthaltung | Befangen |
|---|---|---|---|
| 4 | 35 | 0 | 0 |
Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 0876/21 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).