0277/21 Investitionen in die Infrastrukturbereiche der Stadt Erfurt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hinsichtlich der Investitionen in der nachgenannten Infrastrukturbereiche des Kernhaushalts der Stadt Erfurt:

  • Straßen und Verkehrsinfrastruktur
  • ÖPNV-Öffentliche Verwaltungsgebäude
  • Energieerzeugung und -versorgung
  • Abfallwirtschaft
  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • Schulen (inkl. Erwachsenenbildung)
  • Kinderbetreuung Kultur (inkl. Bibliotheken, Begegnungsstätten)
  • Sportstätten und Bäder
  • Gesundheit (inkl. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen)
  • Wohnungswirtschafts- Informations- und Kommunikationsinfrastruktur
  • Brand- und Katastrophenschutz (inkl. Hochwasserschutz)
  • Sonstiges

wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. In welchem Umfang hat die Stadt Erfurt für das Jahr 2021 Investitionen in die oben aufgeführten Infrastrukturbereiche des Kernhaushalts geplant und wie hoch sind die geplanten Investitionskosten?
  2. Inwieweit wird die Stadt Erfurt diese Investitionen im laufenden Jahr nach Einschätzung der Stadt tatsächlich auch verausgaben können?
  3. Inwieweit konnte die Stadt Erfurt die laufende Unterhaltung in den oben genannten Infrastrukturbereichen in den letzten 5 Jahren im notwendigen Umfang gewährleisten?

Sascha Schlösser, René Aust

Antwort der Stadtverwaltung

Sehr geehrte Herren Schlösser und Aust,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. In welchem Umfang hat die Stadt Erfurt für das Jahr 2021 Investitionen in die oben aufgeführten Infrastrukturbereiche des Kernhaushalts geplant und wie hoch sind die geplanten Investitionskosten?

Die Übersicht bezüglich geplanter Investitionen entsprechend der benannten Bereiche entnehmen Sie bitte der Anlage. Mit Vorlage des Entwurfes zur Haushaltsplanung 2021ff. werden Ihnen die konkreten Investitionsmaßnahmen zur Kenntnis gegeben.

2. Inwieweit wird die Stadt Erfurt diese Investitionen im laufenden Jahr nach Einschätzung der Stadt tatsächlich auch verausgaben können?

Der Haushaltsplan sieht gemäß § 7 ThürGemHV vor, dass die Einnahmen und Ausgaben nur in Höhe der im Haushaltsjahr zu erwartenden oder voraussichtlich zu leistenden Beträge zu veranschlagen sind. Die Veranschlagung beruht somit auf einer sorgfältigen Prüfung.

3. Inwieweit konnte die Stadt Erfurt die laufende Unterhaltung in den oben genannten Infrastrukturbereichen in den letzten 5 Jahren im notwendigen Umfang gewährleisten?

Die durch die Stadtverwaltung Erfurt verausgabten finanziellen Mittel der letzten 5 Jahren sind ebenfalls der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

A. Bausewein

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