Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,


im Rahmen der Umsetzung der Impfpflicht im Gesundheitssektor ab Mitte März 2022 wird auch
das Erfurter Gesundheitsamt bezüglich der Anordnung von Betretungs und Betätigungsverboten
für Ungeimpfte in bestimmten Einrichtungen und letztendlich auch zur Anordnung von
Kündigungen in diesem Bereich angefragt. Das Erfurter Gesundheitsamt hat hierfür einen
Ermessungsspielraum, dessen Umsetzung einer gründlichen Vorbereitung bedarf.


Es wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wie gedenkt das Erfurter Gesundheitsamt den Ermessungsspielraum im Umgang mit
    derartigen Anfragen aus dem Erfurter Gesundheitssektor auszulegen? Das heißt, neigt die
    Behörde dazu, tatsächlich Betretungs und Betätigungsverbote auszusprechen oder wird
    sie eher im Sinne der betroffenen Beschäftigen entscheiden?
  2. Welche einzelnen Vorgaben zur Auslegung des Ermessensspielraumes und Umsetzung der
    sich daraus ergebenden Konsequenzen erhält das Erfurter Gesundheitsamt von welcher
    konkreten Stelle/Behörde (Bund, Land, OB/Kommune)?
  3. Welche einzelnen Vorgaben/Informationen geben die Stadtverwaltung und das Erfurter
    Gesundheitsamt an die in Erfurt tätigen Firmen und mögliche Betroffene im Bereich des
    Gesundheitswesens?

 

Antwort der Stadtverwaltung

Bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß §20a IfSG
gegen das Coronavirus SARSCoV2 handelt es sich um eine Pflichtaufgabe im
übertragenen Wirkungskreis. Die Zuständigkeit des Stadtrates ist daher nich t
gegeben.
Einheitliche Handlungsleitfäden und Umsetzungsrichtlinien befinden sich
derzeit auf Bundes und Länderebene in der Abstimmung.

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