0866/21 Änderung des § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung
Sachverhalt Die Aktuelle Stunde ist für die antragsstellende Person bzw. Stelle ein besonderes und wichtiges Mittel, um aktuelle Probleme anzusprechen und zu diskutieren. Schließlich ist sie auch dazu geeignet, einen Denkanstoß zu vermitteln, um Lösungsansätze für etwaige Schieflagen zu entwickeln. …