0866/21 Änderung des § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung

Sachverhalt

Die Aktuelle Stunde ist für die antragsstellende Person bzw. Stelle ein besonderes und wichtiges Mittel, um aktuelle Probleme anzusprechen und zu diskutieren. Schließlich ist sie auch dazu geeignet, einen Denkanstoß zu vermitteln, um Lösungsansätze für etwaige Schieflagen zu entwickeln. Um vorhandene Missstände zu verdeutlichen, ist es wichtig, dass dem Antragssteller ausreichend Zeit für die Rede zur Verfügung gestellt wird.

Sollten mehrere aktuelle Stunden während einer Sitzung erfolgen, mindert sich die Redezeit erheblich. Um dennoch nicht den Sinn und Zweck der Antragsrede zu verfehlen oder zu gefährden, sollten der antragsstellenden Person der Stelle weiterhin 5 Minuten Redezeit zur Verfügung stehen.

Beschlussvorschlag

§ 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt und seiner Ausschüsse wird wie folgt geändert:

„Die Dauer der Aussprache im Stadtrat wird auf 45 Minuten begrenzt. Die antragsstellende Person bzw. Stelle hat das erste Rederecht. Die Fraktionen, die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister sowie die Ortsteilbürgermeisterinnen bzw. Ortsteilbürgermeister zusammen, soweit Belange der Ortsteile betroffen sind, haben die gleiche Redezeit.Bei mehreren Anträgen kann der Stadtrat die Aussprache auf insgesamt 60 Minuten ausdehnen, wobei für jeden Sachverhalt, zu dem eine aktuelle Stunde beantragt wurde, 20 Minuten zur Verfügung stehen müssen. Der antragsstellenden Person bzw. Stelle stehen ungeachtet der verkürzten Aussprache 5 Minuten Redezeit zur Verfügung. Die Redezeit verringert sich für die verbleibenden Personen bzw. Stellen dementsprechend anteilig.

Die Reihenfolge des Aufrufes in der Stadtratssitzung richtet sich nach Antragseingang in der geschäftsführenden Dienststelle.“

Stellungnahme der Stadtverwaltung

Mit der vorgebrachten Änderung der Geschäftsordnung soll die antragstellende Person bzw. Stelle eine Redezeit von 5 Minuten erhalten. Die Redezeit der weiteren Fraktionen soll sich entsprechend verringern. Diese Problematik erstreckt sich lediglich darauf, wenn bei einer Stadtratssitzung mehreren Anträge auf eine Aktuelle Stunde gestellt wurden.

Die Aktuelle Stunde ist ein Instrument aktuelle Themen zum Gegenstand der Tagesordnung des Stadtrates zu machen. Zumeist ist es auch Wunsch aller Fraktionen zu den aktuellen Themen zu reden. Die derzeitige Regelung geht vom dem Grundsatz aus, dass alle Parteien die „gleiche Redezeit“ haben (vgl. Satzes 2 von § 10 Abs. 2 GeschO). Dieser Grundsatz gilt auch bei mehreren Anträgen auf eine Aussprache zu einer Aktuellen Stunde. Die vorgeschlagene Änderung widerspricht diesem Grundsatz.

Bei der derzeitigen Regelung der Aktuellen Stunde und einer angenommenen Gesamtredezeit von 20 Minuten (bei mehreren Aktuellen Stunden in einer Stadtratssitzung) hat jede Fraktion und der Oberbürgermeister 2 Minuten und 13 Sekunden Redezeit. Mit der vorgebrachten Änderung (5 Minuten für den Antragssteller, restliche Redezeit wird anteilig verkürzt) würde die Redezeit für jede Fraktion und den Oberbürgermeister auf 1 Minute und 53 Sekunden verkürzt.

Nicht berücksichtigt bleiben bei diesem Rechenbeispiel die Redezeiten, soweit Angelegenheiten der Ortsteile betroffen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass eine solche Regelung den bisherigen demokratischen Prinzipien – entweder die Redezeit nach Größe der Fraktionen (siehe Redezeit bei Entscheidungsvorlagen § 16 Abs.10 GeschO) oder einheitlich je Fraktion – widersprechen würde.

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