|

Änderungsantrag zu: Aktionsplan mit Maßnahmen der Ergebnisse des Beteiligungsprozesses zu nächtlichen Nutzungskonflikten in Erfurter Parks 0421/23

Änderungs-/Ergänzungsantrag zur Drucksache 2244/22

Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert/ ergänzt (Änderungen und Ergänzungen fett markiert):

  1. Die Stadtverwaltung erarbeitet einen Aktionsplan mit Maßnahmen aus den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses zur Konfliktlösung nächtlicher Nutzungskonkurrenzen in Erfurter Parks., bei gleichzeitiger Anpassung der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen (Grünanlagensatzung) in Anlehnung an die Vorschläge der Stadtverwaltung in der Drucksache 1475/21. Dazu wird dem Stadtrat eine Informationsdrucksache mit den Ergebnissen zur Verfügung gestellt. Die Maßnahmen werden zwischen den beteiligten Ämtern für Ordnung, Jugend und Kultur abgestimmt und priorisiert. Der fertige Aktionsplan ist dem Stadtrat im 3. Quartal 2023 vorgelegt.

    05 (neu) Die Stadtverwaltung legt mit dem Aktionsplan eine Änderungssatzung der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen (Grünanlagensatzung) vor.

Begründung:

Wie die Stadtverwaltung schon der Antwort zur Drucksache 1029/21 mitteilt, sind die Parks der Landeshauptstadt mit dem Eintritt in den Frühling einer zunehmenden Nutzung, auch in den Abendstunden, ausgesetzt. Damit einhergehen unvermeidbar auch Vermüllung, Lärmbelästigung/Ruhestörungen und Vandalismus. Der Ansatz für einen Aktionsplan, um Maßnahmen aus den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses zu nächtlichen Nutzungskonflikten in Erfurter Parks des Dezernats 03 und BÄMM! Erfurt zu ziehen, geht daher in die richtige

Richtung: Die Beteiligung der Jugendkultur an der positiven Bearbeitung der in den vergangenen Jahren festgestellten vorbenannten Probleme in den Erfurter Grünanlagen. Dennoch greift ein Aktionsplan einzig basierend auf den Maßnahmen der Ergebnisse des Beteiligungsprozesses zur Konfliktlösung nächtlicher Nutzungskonkurrenzen in Erfurter Parks zu kurz. Parallel dazu muss der Stadtverwaltung eine handhabbare Möglichkeit der Sanktionierung und Unterbindung von anhaltender Vermüllung, Lärmbelästigung/Ruhestörungen und Vandalismus an die Hand gegeben werden. Deshalb ist es angebracht, ergänzend zur Umsetzung der Maßnahmen aus den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses zur Konfliktlösung nächtlicher Nutzungskonkurrenzen in Erfurter Parks auch erneut eine notwendige Anpassung der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Landeshauptstadt Erfurt (Grünanlagensatzung) in die Erarbeitung eines Aktionsplanes aufzunehmen und die in Drucksache 1475/21 vorgeschlagenen Änderungen zu berücksichtigen.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Ergänzungen im Beschlusspunkt 01 beziehen sich auf die erneute Einbringung der Untersagung zum „Verursachen von Lärm, insbesondere das ungenehmigte Abspielen von elektronisch verstärkter Musik in der Zeit zwischen 22 bis 6 Uhr.“ Eine entsprechende Entscheidung/Ablehnung wurde bereits im Stadtrat am 10.11.2021 getroffen. Eine erneute Behandlung der Thematik mit gleichem Wortlaut wird als nicht zielführend angesehen.

Ebenso wird eine pauschale Forderung zur Änderung der Grünanlagensatzung abgelehnt. Der sich für die Grünanlagensatzung geforderte Anpassungsbedarf sollte sich aus dem noch zu erarbeitenden Aktionsplan ergeben. Erst mit dessen Ergebnissen und daraus folgenden Diskussionen können Vorschlägen zur Überarbeitung übernommen werden.

Er wird empfohlen dem Antrag nicht zu folgen.

 

Abstimmung im Stadtrat

Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 08.03.2023, TOP 8.14.1).

JaNeinEnthaltungBefangen
63300

Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 0421/23 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert