Änderungsantrag zu: Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalen Hochschul- und Studierendenbeirates der Landeshauptstadt Erfurt 0721/23
Änderungs-/Ergänzungsantrag zur Drucksache 2227/22
In der Anlage 1 – 3. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalen Hochschul- und Studierendenbeirates der Landeshauptstadt Erfurt – wird der Punkt 3 gestrichen.
3. In § 7 wird folgender zweiter Satz ergänzt: Eine Aufwandsentschädigung erfolgt nach Maßgabe der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Stadtverwaltung stimmt diesem Beschlussvorschlag nicht zu. Die stimmberechtigten Mitglieder des Kommunalen Hochschul- und Studierendenbeirates erhielten seit Gründung des Beirates kein Sitzungsgeld. Bezüglich des Gleichbehandlungsgrundsatzes mit Mitgliedern anderer Beiräte soll dies mit der Änderungssatzung geändert werden. Eine Aufwandsentschädigung soll nach Maßgabe der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt wie bei den anderen Beiräten auch erfolgen.
Änderung des/der Beschlusspunkte aus Sicht der Stadtverwaltung: Der Beschlusspunkt sollte aus Sicht der Stadtverwaltung entfallen.
Abstimmung im Stadtrat
Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 28.06.2023, TOP 6.5.1).
| Ja | Nein | Enthaltung | Befangen |
|---|---|---|---|
| 7 | 34 | 0 | 0 |
Vorherige Beratungen:
- 24.05.2023, Stadtrat: vertagt
Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 0721/23 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).