Änderungsantrag zu: Neufassung der „Satzung über die Freiwillige Feuerwehr Erfurt 2792/23
Änderungs-/Ergänzungsantrag zur Drucksache 1645/23
Die Anlage 1 – Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Landeshauptstadt wird im § 2 Abs. 6 wie folgt geändert.
b) die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer für verfassungswidrig erklärten Partei oder sonstigen Vereinigung. oder c) die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer nicht verbotenen Partei, sonstigen Vereinigung oder Gruppierung, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbare Ziele verfolgt.
Begründung Erfolgt mündlich.
Stellungnahme der Verwaltung
In § 2 Abs. 6 des vorliegenden Satzungsentwurfs sind das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie weltanschauliche Toleranz bereits als Grundlagen der Aufnahme auch in die Freiwillige Feuerwehr klar definiert worden. Diese inhaltlich eindeutigen Aussagen bedürfen keiner – ohnehin kaum justiziablen – Untersetzung, was die Entbehrlichkeit des antragsgegenständlich kritisierten Unterpunkts [„c) die Mitgliedschaft, der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer nicht verbotenen Partei, sonstigen Vereinigung oder Gruppierung, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbare Ziele verfolgt.“] nahelegt.
Fazit: Daher erscheint eine Änderung in beantragter Form unproblematisch.
Abstimmung im Stadtrat
Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 13.12.2023, TOP 7.11.1).
| Ja | Nein | Enthaltung | Befangen |
|---|---|---|---|
| 5 | 30 | 0 | 0 |
Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 2792/23 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).