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Änderungsantrag zu: Grundsatzbeschluss zur Stärkung des Finanzausschusses 2045/23

Änderungs-/Ergänzungsantrag zur Drucksache 1969/23

Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert: (Ergänzungen fett markiert)

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben vierteljährlich über die getätigten Ausgaben unterhalb der in § 25 (3) b) genannten Wertgrenzen zu informieren und die Unabweisbarkeit der getätigten Ausgaben zu begründen.

Stellungnahme der Verwaltung

Auf die Stellungnahme zur Rechtswidrigkeit der Ausgangs-Drucksache 1969/23 wird verwiesen. Ergänzend zum vorliegenden Antrag wird wie folgt Stellung genommen: Die Rechte des Stadtrates beziehen sich ausschließlich nach § 22 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung ausschließlich auf Angelegenheiten, die den Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters übersteigen; das betrifft nicht nur die Beschluss- sondern auch die Informationsrechte. Folglich kommt das bezeichnete Informationsrecht nicht in Betracht.

 

Abstimmung im Stadtrat

Ergebnis im Stadtrat: Erledigt wegen Annahme Änderungsantrag (Sitzung am 28.09.2023, TOP 6.65.1). Ein Abstimmungsergebnis mit Stimmenzahlen ist in der Niederschrift nicht ausgewiesen.

Vorherige Beratungen:

  • 19.09.2023, Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben: kein Votum
  • 27.09.2023, Stadtrat: vertagt

Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 2045/23 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).

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