Ursachenanalyse und Maßnahmenkonzept zum Mittelabfluss bei städtischen Investitionen 1720/26

Der Stadtrat hat die Jahresrechnung 2024 am 24.06.2026 festgestellt (Drucksache 0921/26). Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes weist für 2024 eine Quote des tatsächlichen Mittelabflusses bei Bauinvestitionen von 42,7 Prozent der Gesamtausgabeermächtigung aus. Seit 2017 liegt diese Quote durchgängig unter 60 Prozent. Die Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt erreichten mit rund 82 Mio. EUR einen Höchstwert.

53 Prozent der Haushaltsansätze für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden 2024 für die Bildung neuer Reste verwendet. Im Zeitraum 2005 bis 2013 lag dieser Anteil im Durchschnitt bei 18 Prozent. Die in der Jahresrechnung 2024 gebildeten Reste wurden 2025 nur zu 59 Prozent in Anspruch genommen. Aus der nicht benötigten Kreditermächtigung von 36 Mio. EUR wurde zudem ein Haushaltseinnahmerest von 24,5 Mio. EUR zur Deckung der Reste gebildet.

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat bereits mit Genehmigungsschreiben vom 25.04.2023 zur ersten Nachtragshaushaltssatzung 2023 den konsequenten Abbau der Haushaltsausgabereste und die Vermeidung neuer Reste als wichtiges Ziel benannt. Die Entwicklung verlief seitdem gegenläufig.

Im Anhörungsverfahren zur Jahresrechnung 2024 hat das Tiefbau- und Verkehrsamt erklärt, dass es sich um ein systemimmanentes Problem handelt und der Stadtverwaltung ein Prozessmanagement zu dessen Lösung fehlt. Das Amt für Gebäudemanagement hat sich dieser Einschätzung angeschlossen.

Die Stadtkämmerei hat mehrfach erklärt, dass eine grundlegende Analyse der Ursachen notwendig ist und diese in Verantwortung einzelner Ämter nicht vollständig geleistet werden kann. Auf diese beiden Ämter entfallen zusammen 78 Prozent der Haushaltsausgabereste des Jahres 2024.

Das Rechnungsprüfungsamt mahnt die stringente Einhaltung des Kassenwirksamkeitsprinzips und die Beachtung der Veranschlagungsgrundsätze an.

Der Befund liegt damit vor. Auch die Verwaltung hält eine Ursachenanalyse für erforderlich. Beauftragt wurde sie bisher nicht. Mit diesem Beschluss wird diese Lücke geschlossen. Die Frist zum 31.03.2027 stellt sicher, dass die Ergebnisse in die Aufstellung des Haushalts 2028 einfließen können.

 

01 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum 31.03.2027 eine ämterübergreifende Ursachenanalyse zu den Abweichungen zwischen den Ausgabeermächtigungen und dem tatsächlichen Mittelabfluss bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen schriftlich vorzulegen. Die Analyse umfasst mindestens die Haushaltsjahre 2017 bis 2025.

Gegenstand der Analyse sind insbesondere:

  • die Prozesskette von der Mittelanmeldung über den Baubeschluss und die Ausschreibung bis zur Bauausführung und Abrechnung
  • die Ursachen der Bildung und der geringen Inanspruchnahme von Haushaltsausgaberesten durch die bauausführenden Fachämter
  • die Praxis der Einschätzung der Kassenwirksamkeit bei der Mittelanmeldung durch die Fachämter
  • die Schnittstellen zwischen Fachämtern, Stadtkämmerei und Beschlussgremien einschließlich der zeitliche Abläufe zwischen Erstellung und Beschluss von Baudrucksachen

 

02 Bestandteil der Vorlage ist ein Maßnahmenkonzept mit konkreten Schritten, Verantwortlichkeiten sowie einen Zeitplan. Es enthält überprüfbare Zielwerte je Haushaltsjahr für die Quote des tatsächlichen Mittelabflusses bei Bauinvestitionen und für die Neubildung von Haushaltsausgaberesten.

03 Der Oberbürgermeister berichtet dem Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben im vierten Quartal 2026 über den Arbeitsstand und die vorgesehenen Untersuchungsschritte.

04 Dem Rechnungsprüfungsamt ist vor der Vorlage an den Stadtrat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Stellungnahme wird dem Stadtrat gemeinsam mit der Analyse zugeleitet.

05 Über die Umsetzung des Maßnahmenkonzepts berichtet der Oberbürgermeister dem Stadtrat jährlich in Verbindung mit der Vorlage der Jahresrechnung, erstmals im Rahmen der Jahresrechnung 2026.

06 Die Analyse erfolgt im Rahmen der vorhandenen Ressourcen der Verwaltung. Sofern externe Unterstützung notwendig wird, ist dies dem Stadtrat vorab mitzuteilen.

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