1573/20 Hilfsangebote für obdachlose Erfurter schaffen und aktives Betteln in der Stadt Erfurt verhindern

Hilfsangebote für obdachlose Erfurter schaffen und aktives Betteln in der Stadt Erfurt verhindern

Sachverhalt

In der Stadt Erfurt sind regelmäßig Obdachlose sowie aktiv bettelnde Personen wahrzunehmen. So wurde beispielsweise erst kürzlich vor dem Rathaus eine schlafende Person, die offensichtlich obdachlos war, gesichtet. Für jedermann sowie für Touristen ergeben sich hieraus unangenehme Situationen. Gerade auch im Hinblick auf die BUGA 2021 in Erfurt, in der aufgrund der erhöhten Touristenzahl in der Stadt auch eine Mehrung aktiven Bettelns durch Obdachlose zu erwarten ist, muss nach Lösungen gesucht werden. Dazu bietet es sich an, als Stadt für seine obdachlosen Bürger bestimmte Hilfsangebote zu entwickeln, dass diese nicht mehr auf der Straße leben und betteln müssen. Schnellstmögliches Handeln ist obendrein erforderlich, da der Sommer bald vorbei ist und die kalten Jahreszeiten beginnen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche zusätzlichen Hilfsangebote für Obdachlose geschaffen werden können.
  2. Der Oberbürgermeister wird zudem beauftragt, Maßnahmen zu prüfen, um aktives Betteln in der Stadt Erfurt zu verhindern.
  3. Zur Umsetzung der Angebote und Maßnahmen sind die erforderlichen Maßnahmen ohne zeitliche Verzögerung vorzunehmen. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Sicherheit, Ortsteile und Ehrenamt ist über den Maßnahmeverlauf umfassend und dauerhaft auf dem Laufenden zu halten.

Stellungnahme der Stadtverwaltung

zu BP 2:

Die Landeshauptstadt Erfurt hat mit Wirkung vom 13. September 2016 eine Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Erfurt –Bettelverordnung –erlassen. Diese Verordnung regelt alle relevanten Sachverhalte bzgl. des aktiven und passiven Bettelns. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt als Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises. Dem Stadtrat sowie dessen Ausschüssen steht hier keine Befassungskompetenz zu.

Zu BP 1 und 3:

Das Amt für Soziales beobachtet die Entwicklung der Wohnungslosigkeit laufend, um sowohl positiven wie auch negativen Tendenzen schnell im Rahmen seiner ordnungsbehördlichen Aufgaben begegnen und bei Bedarf neue Angebote schaffen zu können. Das Amt schätzt ein, dass die derzeitigen Angebote für obdachlose Menschen ausreichend sind. Eine Übersicht enthält der Flyer „Keiner muss hungern oder frieren“, der der Stellungnahme als Anlage beigefügt ist. Die Nutzung der Angebote ist für die Betroffenen freiwillig; die Stadtverwaltung darf niemanden zur Nutzung der Angebote zwingen.

Hilfsangebote für Obdachlose

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