1034/21 Änderung des Stellenplans der Landeshauptstadt Erfurt und Einstellung einer Mindestrücklage gem. § 20 Abs. 2 ThürGemHV

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat beschließt, im Stellenplan 2021 als Bestandteil der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2021, von den ausgewiesenen 891,59 unbesetzten Planstellen 811,35 Stellen ersatzlos zu streichen, mithin die VbE-Soll insgesamt auf 2.900 Planstellen zu begrenzen.
  2. Die dadurch eingesparten finanziellen Mittel in Höhe von etwa 32.454.000,- € werden wie folgt umgewidmet:
    Der Betrag in Höhe von 14.050.507,32 € wird in die Mindestrücklage nach § 20 Abs. 2 ThürGemHV eingestellt zur Vermeidung  zinspflichtiger Kassenkredite. Der verbleibende Betrag wird zur Finanzierung dringend notwendiger Gebäudesanierungsmaßnahmen in Schulen und Kindergärten verwendet, welche aufgrund der
    finanziellen Lage bisher im Haushaltsplan 2021 keine Beachtung gefunden haben. Hierzu hat die
    Stadtverwaltung eine geeignete Aufteilung der finanziellen Mittel bis zum Ende des 3. Quartals
    2021 zur Beschlussfassung vorzuschlagen.
  3. Zur Überprüfung des für die Stadt Erfurt tatsächlich erforderlichen Personals wird der Oberbürgermeister beauftragt, ein Personalentwicklungskonzept (PEK) durch einen externen Dritten, möglichst durch die KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) in Köln, erstellen zu lassen und dem Stadtrat vorzulegen. Die hierfür erforderlichen Ausgaben, welche zunächst auf 15.000,00 € spezifiziert werden, sind durch Wenigerzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt zu finanzieren.

Sachverhalt

Der Stellenplan 2021 sieht für das Haushaltsjahr 2021 insgesamt 3.711,35 Planstellen ohne Eigenbetriebe vor. Gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 ThürGemHV dürfen im Stellenplan nur die im Haushaltsjahr 2021 erforderlichen Stellen ausgewiesen werden. Gegen die Erforderlichkeit der derzeit eingeplanten Stellen spricht bereits, dass in den vergangenen Jahren nicht mehr als 3.000 Planstellen besetzt werden konnten. Darüber hinaus ist es fraglich, weswegen die Stadtverwaltung bereits seit dem Haushaltsplan 2010 über 3.000 Planstellen ansetzt und diese jährlich noch weiter erhöht.

Die Stadt Erfurt ist nach dem Haushaltsgrundsatz der Haushaltswahrheit und –klarheit verpflichtet, nur die Ausgaben zu veranschlagen, zu deren Leistung eine gesetzliche oder vertragliche Bindung besteht. Überschüssige Planstellen, deren Besetzung im Jahr 2021 mehr als unwahrscheinlich ist, müssen daher gestrichen werden und die eingeplanten Mittel für besonders notwendige Maßnahmen umgewidmet und verwendet werden.

Je gestrichene unbesetzte Planstelle können ungefähr 40.000,- € eingespart werden. Bei einer Reduzierung der Planstellen um 811,35 können insgesamt etwa 32.454.000,- € eingespart werden. Bereits ein Teil der eingesparten finanziellen Mittel, genügt, die Mindestrücklage gem. § 20 Abs. 2 ThürGemHV in Höhe von 14.050.507,32 im Haushaltsplan 2021 einstellen zu können. Angesichts des hohen Investitionsstaus in Kindergärten und Schulen soll der verbleibende Teil zu deren Sanierung eingesetzt werden.

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