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Änderungsantrag zu: Verfahren Sozialticket. 1163/22

Änderungs-/Ergänzungsantrag zur Drucksache 0979/22

Die Anlage 1 der Beschlussvorlage wird wie folgt geändert bzw. ergänzt (Ergänzungen fett):

3. Der Zuschuss wird jeweils für einen berechtigten Sozialausweisinhaber pro Bedarfsgemeinschaft gezahlt, wobei der Zuschuss ausschließlich den Geringverdienern, Rentnern sowie Personen, die Grundsicherung im Alter beziehen, vorbehalten ist.

Anl agenverzeichnis

Stellungnahme der Verwaltung

Seitens des Amtes für Soziales ergeht folgende Stellungnahme:

Die Leistungsberechtigung für das Sozialticket wird grundsätzlich durch die Leistungsberechtigung für einen Sozialausweis begründet. Nach der Verwaltungsrichtlinie zur Vergabe des Sozialausweises der Landeshauptstadt Erfurt vom 22.09.2014 richtet sich der Sozialausweis an Personen und Familien mit geringem Einkommen und/oder in besonderen Lebensumständen. Er soll Einzelpersonen und Familien die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen Leben bieten und darüber hinaus den Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien den Zugang zu Bildungs- und Teilhabeleistungen erleichtern.

Für einen Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt sind Einzelpersonen und Familien anspruchsberechtigt, die ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Erfurt haben und a) Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind, b) Empfänger von Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII sind, c) Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, d) Anspruch auf Leistungen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) haben, e) deren Einkünfte die Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII nicht überschreitet und nicht zum unter Punkt a) bis d) aufgeführten Personenkreis gehören.

Eine weitere bzw. abweichende Differenzierung nach sozialrechtlich nicht oder unvollständig definierten Kriterien „Geringverdienern, Rentnern sowie Personen, die Grundsicherung im Alter “ ist hiernach nicht sachgerecht.

Aus vorgenannten Gründen ist die Drucksache abzulehnen.

 

Abstimmung im Stadtrat

Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 06.07.2022, TOP 7.29.1).

JaNeinEnthaltungBefangen
64100

Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 1163/22 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).

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