0231/21 Betretungsverbot städtischer Einrichtungen bei mutwilliger Sachbeschädigung
Die Beschlussvorlage Betretungsverbot städtischer Einrichtungen bei mutwilliger Sachbeschädigung wird wie folgt ergänzt: (Ergänzungen fett markiert) 02 Die Stadt Erfurt schließt darüber hinaus mit den betroffenen Personen sowie Mitgliedern von Personenvereinigungen, in denen sie als Vorstandsmitglie…