Die Beschlussvorlage Die Neue Mühle als jüdisches Dokumentationszentrum wird wie folgt ersetzt:(Streichungen durchgestrichen, Ergänzungen fett markiert)
01 (neu) Die Stadt Erfurt wird beauftragt, zur langfristigen Sicherung des Ortes „Neue Mühle“ die Machbarkeit der Errichtung des Dokumentationszentrums zum Weltkulturerbe in der Neuen Mühle zu prüfen. Im Rahmen der Machbarkeitsprüfung soll unter anderem geprüft werden, inwieweit darin ein Kulturzentrum, eine Kleinkunstbühne und eine koschere Gastronomie entstehen können.
02 (neu) Das Ergebnis der Machbarkeitsprüfung ist dem zuständigen Ausschuss bis zum Ende des Jahres 2021 vorzulegen.
03 (neu) Die Stadt Erfurt wird beauftragt, nach Bestätigung des Welterbetitels durch die UNESCO und positiver Machbarkeitsprüfung, das Dokumentationszentrums zum Weltkulturerbe in der Neuen Mühle zu errichten. Eigentümer der Neuen Mühle bleibt die Stadt Erfurt.
04 (neu) Zur Umsetzung des Beschlusspunktes 03 wird die Stadt Erfurt beauftragt, spätestens sechs Monate nach Erhalt des Welterbetitels, ein schlüssiges Konzept dem zuständigen Ausschuss vorzulegen.