0326/21 Nutzung des Erfurter Stadtgartens für den Zeitraum der BUGA 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie der Stadtverwaltung bereits bekannt ist, beabsichtigt die Interessengemeinschaft DDR-Ausstellung DEUDERA eine Dauerausstellung für den Zeitraum der BUGA 2021. Der Erfurter Stadtgarten steht derzeit für größere Veranstaltungen aus baurechtlichen und brandschutztechnischen Gründen nicht zur Verfügung. Fraglich ist jedoch, ob der Betrieb des Stadtgartens bei einer geringen Personenzahl in Höhe von maximal 100 Personen pro Tag möglich wäre. Durch mobile Schranksysteme wäre zudem die Bereitstellung der Räume für weitere Veranstaltungen durch Dritte im erlaubten Rahmen für den Zeitraum der Ausstellung möglich.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Konditionen für eine Dauerausstellung im Erfurter Stadtgarten, mit einem Durchlauf von maximal 100 Personen pro Tag, für den Zeitraum der BUGA 2021 zu prüfen.
  2. Das Ergebnis ist bis zum Ende des 1. Quartals vorzulegen.

Stellungnahme der Stadtverwaltung

01 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Konditionen für eine Dauerausstellung im Erfurter Stadtgarten, mit einem Durchlauf von maximal 100 Personen pro Tag, für den Zeitraum der BUGA 2021 zu prüfen.

02 Das Ergebnis ist bis zum Ende des 1. Quartals vorzulegen.

Die Stadtverwaltung lehnt eine temporäre Nutzung des Stadtgartens während der BUGA ab. Zur temporären Ertüchtigung des Stadtgartens, z.B. hinsichtlich Brandschutz und Elektrik, stehen weder finanzielle Mittel noch Personal zur Verfügung. Des Weiteren ist auch für eine Zwischennutzung eine Ausschreibung gemäß §67 ThürKO erforderlich, eine Direktvergabe an die Interessengemeinschaft DDR-Ausstellung DEUDERA nicht möglich.

Darüber hinaus befindet sich die Stadtverwaltung seit Mitte letzten Jahres in Abstimmung mit den Fraktionen über ein Vorgehen, das den Erhalt des Stadtgartens als öffentlichem Veranstaltungsort sicherstellen soll. Hierzu sind in Kürze weitere Abstimmungen geplant.

Fazit: Aus Sicht der Stadtverwaltung ist der Beschlussvorschlag abzulehnen.

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