0298/21 Änderung der Gesellschaftsverträge für Unternehmen der SWE Stadtwerke Erfurt Gruppe (DS 1025/20)

Antrag des Oberbürgermeisters

Änderung der Gesellschaftsverträge für Unternehmen der SWE Stadtwerke Erfurt Gruppe

Beschlussvorschlag

  1. Die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Arena Erfurt GmbH gemäß Anlage 1 wird
    beschlossen.
  2. Die Änderung des Gesellschaftsvertrages und die Umfirmierung der TUS Thüringer UmweltService
    GmbH in SWE Umwelt Service GmbH gemäß Anlage 2 werden beschlossen.
  3. Die Änderung des Gesellschaftsvertrages der SWE Stadtwirtschaft GmbH gemäß Anlage 3 wird
    beschlossen.
  4. Die Änderung des Gesellschaftsvertrages der ThüWa ThüringenWasser GmbH gemäß Anlage 4
    wird beschlossen.
  5. Die Änderung des Gesellschaftsvertrages der SWE Bäder GmbH gemäß Anlage 5 wird beschlossen.
  6. Die Änderung des Gesellschaftsvertrages der GWA Gesellschaft für Wasser- und Abwasserservice
    mbH gemäß Anlage 6 wird beschlossen.
  7. Der Geschäftsführer der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH wird ermächtigt, als Gesellschaftervertreter alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Beschlüsse zu fassen und notwendigen Erklärungen abzugeben.

Änderungs-/Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion zur o.g. Drucksache:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ersetzt:(Streichungen durchgestrichen, Ergänzungen fett markiert)

01 Der Aufsichtsrat der Arena Erfurt GmbH wird aufrechterhalten und zusätzlich mit jeweils einem Entsandten je Fraktion des Erfurter Stadtrates besetzt. Die Änderung des Der Gesellschaftsvertrages der Arena Erfurt GmbH gemäß Anlage 1wird beschlossen entsprechend geändert und dem Stadtrat bis zum Ende des 2. Quartals 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung: Die Streichung des Aufsichtsrates bei der Arena Erfurt GmbH ist unter keinem Aspekt zu verantworten. Die Vergangenheit hat bereits gezeigt, dass die Geschäftsführung der Arena Erfurt GmbH zwingend einer Überwachung bedarf. Zu oft wurden durch die Verantwortlichen Fehlentscheidungen getroffen, die bereits beinah zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft geführt haben. Die drohende Insolvenz musste durch Zuschüsse in Höhe von fast 1,4 Millionen Euro durch die Stadtwerke Erfurt und das Land Thüringen abgewendet werden. Insbesondere der Aufsichtsrat kann als überwachendes Organ sicherstellen, dass es nicht zu einer erneuten drohenden Zahlungsunfähigkeit der Arena Erfurt GmbH kommen wird.

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