Änderungsantrag zu: 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung: Anpassung § 16 und § 17 0266/24
Änderungs-/Ergänzungsantrag zur Drucksache 2869/23
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert: (Ergänzungen fett und Streichungen durchgestrichen markiert)
Art 1: Änderungen 1. § 16 wird wie folgt ergänzt (Ergänzungen durch Fettdruck hervorgehoben):
§ 16 Ehrenbezeichnung
(6) Alle Ehrenstadträte erhalten nach ihrer Ausscheidung aus dem Stadtrat bis an ihr Lebensende eine Jahreskarte, welche sie frei aus einem Katalog, bestehend aus Jahreskarten von städtischen Unternehmen, wählen können.
2. § 17 wird wie folgt geändert (Änderung durch Fettdruck hervorgehoben):
§ 17 Entschädigungen
(1) Die Stadtratsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung, die sich aus einem monatlichen Sockelbeitrag in Höhe von 275 230 Euro und Sitzungsgeld für die jeweilige Teilnahme an Stadtrats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen in Höhe von 30 Euro zusammensetzt. Erstreckt sich eine Sitzung des Stadtrates oder der Ausschüsse über mehr als einen Tag, wird die Sitzung für die Bestimmung des Sitzungsgeldes so behandelt, als ob mehrere Sitzungen stattgefunden haben. Für die Teilnahme an Fraktionssitzungen wird ein Sitzungsgeld nur gewährt, wenn dies der Vorbereitung von Sitzungen des Stadtrates dient. Die Sitzungen können digital, hybrid oder in physischer Anwesenheit erfolgen. Die Zahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gewährt wird, darf jährlich das Zweifache der Zahl der Sitzungen des Stadtrates nicht übersteigen. Finden mehrere Sitzungen an einem Tag statt, werden höchstens zwei
Sitzungsgelder gewährt.
(2) Eine zusätzliche monatliche Entschädigung erhalten d) Stellvertretende Fraktions-, Ausschussund Stadtratsvorsitzende für jede Sitzung, in der sie den Vorsitz führen, ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 30 Euro.
(3) Die ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeister erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung nach der Einwohnerzahl und zwar:
bis 500 Einwohner 318,00 Euro von 501 bis 1000 Einwohner 396,00 Euro von 1001 bis 2000 Einwohner 468,00 Euro von 2001 bis 3000 Einwohner 540,00 Euro von 3001 bis 5000 Einwohner 612,00 Euro von mehr als 5000 Einwohner 690,00 Euro
Die weiteren Mitglieder der Ortsteilräte erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 30 Euro nach Maßgabe des Absatzes 1.
Stellvertretende Mitglieder der Ortsteilräte erhalten ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 30 Euro für jede Sitzung des Ortsteilrates, in der sie den Vorsitz führen.
(5) Ehrenamtlich an der Verwaltung der Stadt teilnehmenden Personen erhalten eine Aufwandsentschädigung, die sich aus einem monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 50 Euro und Sitzungsgeld in Höhe von 30 Euro für jede Sitzung, sofern die zugrundeliegende Regelung die Möglichkeit der Zahlung einer Aufwandsentschädigung vorsieht.
(6) Ehrenamtlich an der Verwaltung der Stadt teilnehmende Personen und Stadtratsmitglieder haben einen Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls, den sie als Beschäftigte erleiden. Selbstständige Tätigkeiten erhalten eine Pauschalentschädigung von 40 Euro je volle Stunde für den Verdienstausfall der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Personen, die nicht erwerbstätig (Hausfrauen, Hausmänner, Studenten) sind, jedoch einen Mehrpersonenhaushalt von mindestens drei Personen führen (§13 Abs. 1 Satz 4 ThürKo), erhalten eine Pauschalentschädigung von 30 Euro je volle Stunde. Die Ersatzleistungen werden nur auf Antrag sowie für höchstens 8 Stunden pro Tag und für die Zeit zwischen 7:00 Uhr und 19 22:00 Uhr gewährt. Ehrenamtlich an der Verwaltung teilnehmenden Personen und Stadtratsmitglieder erhalten gegen entsprechenden Nachweis Kinderbetreuungskosten für in ihrem Haushalt lebenden Kinder bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr bis zu einem Stundensatz von höchstens 25 Euro. Weiterhin werden für im gemeinsamen Haushalt lebende pflegebedürftige Angehörige der Pflegestufe 1 Betreuungskosten bis zu einem Stundensatz von höchstens 25 Euro ersetzt. Im Rahmen des Nachweises von Betreuungskosten bestätigt der Antragsteller, dass während der geltend gemachten Zeiträume keine andere in seinem Haushalt lebende volljährige Person die Betreuung übernehmen konnte.
Stellungnahme der Verwaltung
1. Streichung der Ergänzung von § 16 der Hauptsatzung um den Abs. 6 (Jahreskarte für Ehrenstadtratsmitglieder)
Hierzu wird auf die Stellungnahme zur Drucksache 2869/23 verwiesen. Dem Antrag kann daher zugestimmt werden.
2. Änderung im § 17 Abs. 1 der Hauptsatzung – Reduzierung des Sockelbetrages für Stadtratsmitglieder auf den bisherigen Betrag.
Auf die Ausführungen in der Stellungnahme zur Drucksache 2869/23 wird Bezug genommen. Damit ergäbe sich eine Reduzierung des haushalterischen Mehrbedarfes um 27 TEUR (Unterschiedsbetrag 45,00 EUR X 50 Stadtratsmitglieder X 12 Monate).
3. Erhöhung des Ersatzleistungszeitraumes von 19:00 Uhr auf 22:00 Uhr.
Abstimmung im Stadtrat
Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 07.02.2024, TOP 6.30.1). Ein Abstimmungsergebnis mit Stimmenzahlen ist in der Niederschrift nicht ausgewiesen.
Vorherige Beratungen:
- 06.02.2024, Hauptausschuss: abgelehnt (Ja 1, Nein 8, Enthaltung 0)
Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 0266/24 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).