0859/21 Betretungsverbot städtischer Einrichtungen für Gewalttäter
Beschlußvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, jeder Person sowie Mitgliedern von Personenvereinigung, die vorsätzlich Tötungs- und Körperverletzungsdelikte begangen haben, im Rahmen der Ausübung des Hausrechts das Betreten von städtischen Einrichtungen für bis zu zwei Jahre zu untersagen. …