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Goldenes Buch Erfurt 0260/24

Eine Begründung dafür, dass die Entscheidung über die Eintragung einer Person ins Goldene Buch einer Stadt durch den Stadtrat statt durch den Oberbürgermeister getroffen werden sollte, lässt sich insbesondere unter dem Aspekt der demokratischen Legitimation formulieren:

Breitere demokratische Basis: Der Stadtrat setzt sich aus gewählten Vertretern der Bürgerschaft zusammen, die verschiedene politische und gesellschaftliche Strömungen repräsentieren. Durch diese Zusammensetzung spiegelt der Stadtrat ein breiteres Spektrum der städtischen Bevölkerung wider als der Oberbürgermeister, der nur eine Person darstellt. Dies gewährleistet, dass die Entscheidung, wer ins Goldene Buch eingetragen wird, auf einer breiteren demokratischen Basis getroffen wird.

Vielfalt der Perspektiven: Durch die verschiedenen Mitglieder des Stadtrats kommen unterschiedliche Perspektiven und Meinungen zum Ausdruck. Dies führt zu einer umfassenderen und ausgewogeneren Betrachtung der Verdienste der vorgeschlagenen Personen. Eine solche pluralistische Herangehensweise kann zu fundierten und gerechteren Entscheidungen führen.

Vermeidung von Alleinentscheidungen: Wenn der Oberbürgermeister allein über die Eintragungen ins Goldene Buch entscheidet, könnte dies als eine Form der Machtkonzentration wahrgenommen werden. Durch die Beteiligung des Stadtrats wird diese Entscheidungsmacht auf mehrere Schultern verteilt, was dem Prinzip der Gewaltenteilung und -balance entspricht.

Transparenz und Rechenschaftspflicht: Entscheidungen des Stadtrats sind in der Regel transparenter und unterliegen einer stärkeren öffentlichen Kontrolle als Entscheidungen eines einzelnen Amtsträgers. Dies fördert die Rechenschaftspflicht gegenüber den Bürgern und erhöht das Vertrauen in den Entscheidungsprozess.

Reflexion des Gemeinwohls: In einem demokratisch gewählten Gremium wie dem Stadtrat ist es wahrscheinlicher, dass Entscheidungen im Sinne des Gemeinwohls und nicht aufgrund persönlicher Präferenzen oder politischer Opportunität getroffen werden. Dies trägt dazu bei, dass die Eintragung ins Goldene Buch als eine Ehre angesehen wird, die im besten Interesse der Stadt und ihrer Bürger vergeben wird.

Zusammengefasst stärkt die Entscheidung durch den Stadtrat die demokratische Legitimation und sorgt für eine ausgewogenere, transparentere und gemeinwohlorientiertere Vergabe dieser besonderen Ehrung.

 

Beschlussvorschlag

  1. Die Entscheidung über die Eintragung von Ehrengästen in das Goldene Buch der Stadt Erfurt trifft der Stadtrat.
  2. Das Goldene Buch wird erneut ab dem 2. Quartal 2024 online auf der Internetseite der Stadt Erfurt zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Entscheidung über die Eintragung von Ehrengästen in das Goldene Buch der Stadt Erfurt trifft der Stadtrat. Die Zuständigkeiten des Stadtrates regelt § 26 ThürKO. Der Eintrag eines Gastes in das Goldene Buch der Stadt ist ein rein symbolischer Akt, in dem sich Ehre und Anerkennung für eine Person ausdrücken. Grundsätzlich entscheidet das Stadtoberhaupt, als Chef der Verwaltung, wem die Ehre des Eintrags in das Goldene Buch zuteilwerden soll.

Gemäß vorherrschender Regeln des Protokolls, dürfen sich in das Goldene Buch hochrangige Persönlichkeiten eintragen, wie z.B. Staatsoberhäupter, Parlaments- und Senatspräsidenten, Botschafter/Minister/Politiker, Oberbürgermeister/Bürgermeister der Partnerstädte, Ehrengäste (Jüdische Mitbürger), Ehrenbürger, herausragende Sportler und Künstler.

Das Goldene Buch wird erneut ab dem 2. Quartal 2024 online auf der Internetseite der Stadt Erfurt zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Hierzu wird auf die Antwort zur Drucksache 0152/24 verwiesen. Weder steht das notwendige Programm, noch das notwendige Personal zur Verfügung, welches an Pflichtaufgaben wie Umsetzung des OZG, Barrierefreiheit und Leichter Sprache auf erfurt.de arbeitet.

 

Abstimmung im Stadtrat

Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 15.05.2024, TOP 7.19).

JaNeinEnthaltungBefangen
63700

Vorherige Beratungen:

  • 19.03.2024, Hauptausschuss: abgelehnt (Ja 2, Nein 7, Enthaltung 0)
  • 20.03.2024, Stadtrat: vertagt

Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 0260/24 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).

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