1485/23 Kosten des Kleingartenentwicklungskonzepts

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ursprünglich wurden die Kosten für die Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzepts mit 70.000, EUR pro Jahr angesetzt. Bei einer voraussichtlichen Umsetzungsdauer von 3 Jahren müssten die Kosten insgesamt maximal 210.000, EUR betragen. Im Nachtragshaushalt 2023 wurden bereits für nur ein Jahr 140.000, EUR eingestellt. Diese Mittel sollen für zwei VbE im Garten und Friedhofsamt sowie für die Beauftragung eines externen Planungsbüros eingesetzt
werden.


Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:


1. Wie hoch sind die tatsächlichen Gesamtkosten bezogen auf drei Jahre bzw. bis zur vollständigen Umsetzung des Kleingartenentwicklungskonzepts? Es wird um eine detaillierte Aufschlüsselung nach Posten und Jahren gebeten.

Antwort: Eine detaillierte Aufstellung kann nicht abgegeben werden. Es handelt sich um einen Haushaltsansatz, welcher zunächst pauschal auf der Grundlage von Erfahrungswerten vergleichbarer Projekte beantragt wurde. Die Kalkulation setzt sich aus den Kosten für die Erstellung der Kleingartenentwicklungskonzeption i.H.v 70.000, EUR pro Jahr für mindestens 3 Jahre und der gleichen Summe für die Umsetzung der sich daraus ergebenden Maßnahmen zusammen.

2. Welches Aufgabengebiet umfassen die zwei noch zu besetzenden Stellen im Garten und Friedhofsamt Bereich Kleingartenwesen/Grundsteuerreform, wurde die Ausschreibung bereits öffentlich gemacht und wenn ja, welche Qualifikationen werden vorausgesetzt?

Antwort: Um die Aufgabenfülle im Kleingartenwesen abarbeiten zu können und den Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e. V. entsprechend zu unterstützen, ist geplant, den Bereich im Garten und Friedhofsamt wie folgt zu strukturieren:

Einer Teamleitung werden zwei Sachbearbeiterstellen zugeordnet.
Die beiden neuen Stellen sollen wie folgt beschrieben werden: Sachbearbeiter für öffentliche Lasten im Kleingartenwesen und Sachbearbeiter für die Erarbeitung und laufende Umsetzung Kleingartenentwicklungskonzeption

Ziel ist es, durch das Team die Aufgaben so verteilen und strukturieren zu können, um die Erarbeitung des Kleingartenentwicklungskonzeptes angehen, nach dessen Fertigstellung umsetzen und darüber hinaus auch den Stadtverband unterstützen zu können.


Als Qualifikation wird hier eine Verwaltungsausbildung vorausgesetzt. Die
entsprechende Zuarbeit zur Beschreibung der Stellen im Kleingartenwesen ist durch das Garten und Friedhofsamt erfolgt. Die Ausschreibung wird durch das Personal und Organisationsamt vollzogen werden.


3. Aus welchem Grund wird zusätzlich ein externes Planungsbüro beauftragt und wieso können die Aufgaben, die an das Planungsbüro übergeben werden sollen, nicht durch die zwei zusätzlichen VbE in Garten und Friedhofsamt Bereich
Kleingartenwesen/Grundsteuerreform verrichtet werden?

Antwort: Ziel des Kleingartenentwicklungskonzeptes ist es, ein umfassendes Bild der Erfurter Kleingartenanlagen und deren zukünftiger Entwicklung aufzuzeigen. In Anbetracht bedeutender Themen wie Klimawandel und Klimaanpassung, Wohnraummangel, Segregation und Digitalisierung der Gesellschaft, sind hier vor allem umfassende Recherchen zum Umgang anderer Kommunen mit dieser Thematik angezeigt. Die Erfahrungswerte anderer deutscher Großstädte zeigte, wie umfangreich und aufwendig die Erarbeitung sein wird und welcher Aufwand dabei bei der Stadtverwaltung selbst noch zusätzlich verbleibt. Hierfür wird ausreichend Personal als zwingend erforderlich erachtet. Mit nur einer VbE wie bisher, wird das Konzept nicht begonnen werden
können.


Neben der Bestandsermittlung sind Erfahrungen im Bereich der konzeptionellen Arbeit unerlässlich. Des Weiteren müssen die zu erarbeitenden Ziele und Maßnahmen im Rahmen umfangreicher, moderierter Beteiligungsformate gemeinsam mit dem Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e.V. sowie den über 120 einzelnen Kleingärtnervereinen definiert werden. Hierbei wird auf die enge Zusammenarbeit mit dem Stadtverband und allen Kleingartenvereinen großer Wert gelegt. Erfahrungsgemäß gelingt es externen Akteuren wesentlich besser, Öffentlichkeitsveranstaltungen zielführend zu moderieren und die Wünsche, Anregungen und Befürchtungen der Bevölkerung in planerische Prozesse zu übersetzen.


Das Garten und Friedhofsamt nimmt in dem kommenden Prozess eine koordinierende Rolle zwischen den internen Akteuren und dem ausführenden Planungsbüro ein.
Aufgrund der mitunter jahrelangen Erfahrungen spezialisierter Planungsbüros, kann die Stadtverwaltung insbesondere in einer derart bedeutenden Herausforderung von diesen Kompetenzen partizipieren.

Der Stadtverband zeigt in den aktuellen Verhandlungen zum Generalpachtvertrag klar seine Leistungsgrenzen im Ehrenamt auf. Auch in diesem Zusammenhang sind die 2 zusätzlichen Stellen zur Unterstützung des Stadtverbandes in dessen Verantwortungsbereich mit dem neu im Generalpachtvertrag zu verteilenden Aufgabenbereich erforderlich.

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