Anpassung der Erfurter Familienpolitik an familiäre Bedürfnisse 0719/21
Die Erfurter Familienpolitik muss sich noch stärker an den wirklichen Bedürfnissen von Familien orientieren.
Daher soll anstelle eines Gleichstellungsbeauftragten durch sog. Familienbeauftragte, familienfreundliche Entscheidungen sichergestellt und somit die aktivierende Familienpolitik unterstützt werden. Um eine familienfreundliche Kommune zu werden, ist eine großzügige Willkommenskultur für Neugeborene, eine angepasste und vor allem individuellere Betreuung von jüngeren Kindergartenkindern sowie die Schaffung einer familienfreundlicheren Arbeitswelt notwendig.
Beschlussvorschlag
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stelle des Gleichstellungsbeauftragten abzuschaffen.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stelle des Familienbeauftragten zu errichten.
- Der Aufgabenbereich des Familienbeauftragten umfasst mindestens folgende Punkte:
- Überprüfung sämtlicher Entscheidungsvorlagen hinsichtlich ihrer Familienfreundlichkeit und Verfassen einer entsprechenden Stellungnahme, die im Gremieninformationssystem eingepflegt wird
- systematische Untersuchung und Verbesserung kommunaler Leistungen und Verwaltungsabläufe hinsichtlich deren Familienfreundlichkeit
- Werben für Familiengründung in den sozialen Medien
- Kontaktaufnahme zu den Eltern nach Geburt eines Kindes und Überreichung von Informationsmaterial zu allen Familienangeboten sowie ausgewählten Broschüren rund um die erste Zeit mit dem Kind
- Erstellung eines Konzepts in Zusammenarbeit mit der Stadt Erfurt als kommunaler Arbeitgeber sowie Beratung privater Arbeitgeber hinsichtlich familienfreundlicherer und flexiblerer Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen
- Erstellung eines Konzepts mit einem niedrigeren Betreuungsschlüssel zunächst im Bereich der U3-Betreuung in Erfurter Kindertageseinrichtungen, um eine individuellere Betreuung der Kinder zu gewährleisten
- Anreize entwickeln, um weiteres Betreuungspersonal für Kindertageseinrichtungen anwerben zu können
- Die bisher für den Gleichstellungsbeauftragten eingeplanten finanziellen Mittel werden für die Finanzierung des Familienbeauftragten vollständig umgewidmet.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Erfurt ist nach § 33(1) Satz 2 ThürKO und der darauf aufbauenden Vorschriften des ThürGleichG verpflichtet, eine Gleichstellungsbeauftragte und eine entsprechende Vertreterin zu bestellen. Folglich ist die geforderte Abschaffung der Stelle unzulässig.
Bezüglich der Einrichtung einer Stelle der Familienbeauftragten ist anzumerken, dass diese Entscheidung gemäß der Bestimmungen des § 29 ThürKO im Ermessen des Oberbürgermeisters als Leiter der Verwaltung steht. Darüber hinaus werden diese Aufgaben bereits von diversen Stellen im Dezernat für Soziales, Bildung, Jugend und Gesundheit wahrgenommen, weshalb die Aggregation dieser Aufgaben auf eine Stelle nicht zweckmäßig ist.
Der Beschlussvorschlag ist daher abzulehnen.
Abstimmung im Stadtrat
Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 05.05.2021, TOP 5.52).
| Ja | Nein | Enthaltung | Befangen |
|---|---|---|---|
| 5 | 33 | 1 | 0 |
Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 0719/21 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).