Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt Erfurt und seiner Ausschüsse – Stärkung der Zuständigkeit des Finanzausschusses bei der Umsetzung von Haushaltsbegleitanträgen 1540/25

Haushaltsbegleitanträge sind ein zentrales Instrument politischer Steuerung im Rahmen der Haushaltsverabschiedung. Ihre Umsetzung betrifft regelmäßig verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung und bedarf einer strukturierten politischen Begleitung. Derzeit ist weder eine kontinuierliche Berichterstattung über deren Umsetzungsstand vorgesehen noch eine Entscheidungskompetenz für notwendige Anpassungen geregelt. Durch die vorgeschlagene Ergänzung der Geschäftsordnung wird der Finanzausschuss gestärkt, indem er eine kontinuierliche Kontroll- und Entscheidungsfunktion bei der Umsetzung haushaltsrelevanter Stadtratsbeschlüsse erhält. Dies dient der haushaltspolitischen Klarheit, verbessert die Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen und stärkt die Transparenz gegenüber Öffentlichkeit und Stadtrat gleichermaßen.

Zur Geschäftsordnung beantragen wir vorsorglich eine geheime Abstimmung gem. §39 Abs. 1 ThürKO.

 

Beschlussvorschlag

Die in der Anlage 1 befindliche Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt und seiner Ausschüsse wird beschlossen.

Stellungnahme der Verwaltung

Zur vorgeschlagenen Änderung des § 25 Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt und seiner Ausschüsse (GeschO) wird wie folgt Stellung genommen:

02.24

Grundsätzlich gibt es in der Verwaltung ein seit Jahren bewährtes Verfahren zur Abarbeitung der Beschlusskontrollen zur Umsetzung der Haushaltsbegleitanträge der jeweiligen Haushaltsbeschlüsse. Mit Einführung des Datenverarbeitungsverfahrens „Kommunaler Sitzungsdienst (KSD)“ im Jahr 2008 erfolgt die zentrale Bearbeitung durch das Dezernat für Finanzen, Liegenschaften und Theater (Dezernat 02). Die Fachbereiche werden vom Dezernat 02 intern aufgefordert, im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten die Beschlusskontrollen zu jedem einzelnen Haushaltsbegleitantrag mittels gesonderter Drucksache (Information aus der Verwaltung bzw. Entscheidungsvorlagen) dem Fachausschuss vorzulegen. Diese Verfahren hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt.

Gegebenenfalls erfolgen auch Antworten/ Zwischeninfos anlassbezogen aus der Verwaltung oder auf Grund von Anfragen in den Fachausschüssen.

Falls alle Haushaltsbegleitanträge zu einem Haushaltsjahr durch die Verwaltung abgearbeitet wurden, wird dies im Rahmen der Beschlusskontrolle im KSD eingearbeitet, gegebenenfalls erfolgt auch eine gesonderte Informationsdrucksache an den Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben.

Ergänzend wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu Drucksache 1468/25 „Festlegung aus der öffent. Sitzung des FLRV vom 21.05.2025 zu TOP 7.2 – Information zum Sachstand der Umsetzung von Haushaltbegleitbeschlüsse zur Haushaltsplanung 2024/2025 (Beschluss StR 2436/23); hier: Nr. 41 (DS 0950/25) hier: Bearbeitungsstand“ verwiesen.

Darüber hinaus stehen alle Drucksachen zur Umsetzung von Haushaltsbegleitanträgen den Fraktionsgeschäftsstellen, den Ausschuss- bzw. Stadtratsmitgliedern im KSD zur Verfügung, sodass den Geschäftsstellen jederzeit eine Information über den Bearbeitungsstand möglich ist.

Bereits jetzt ist in § 21 GeschO eine entsprechende Berichterstattung zur Umsetzung von Stadtratsbeschlüssen geregelt, insoweit erscheint eine weitere spezifische Regelung in der Geschäftsordnung überflüssig. Daneben würde mit der vorgeschlagenen Ergänzung eine vermeidbare Steigerung des Personalaufwandes in der Stadtverwaltung einhergehen.

 

Abstimmung im Stadtrat

Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 25.06.2025, TOP 8.53).

JaNeinEnthaltungBefangen
72900

Vorherige Beratungen:

  • 24.06.2025, Hauptausschuss: abgelehnt (Ja 2, Nein 9, Enthaltung 0)

Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 1540/25 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).

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