1947/22 Nutzung der Baumschutzbank am Domplatz für Außengastronomie
Drucksache 1947/22; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Nutzung der Baumschutzbank am Domplatz für Außengastronomie; öffentlich
Sehr geehrter Herr Schlösser,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Hat das Cafe Hilge einen entsprechenden Antrag auf Sondernutzung der Baumschutzbank gestellt und ist diese Sondernutzung zulässig oder zulassungsfähig?
Dem Betreiber des Cafés Hilge wurde nach Antragstellung und der daraus folgenden Prüfung durch die zuständigen Fachämter für seinen Wirtschaftsgarten eine Sondernutzungserlaubnis mit Datum vom 22.04.2022 erteilt. Zu der Fläche der Sondernutzungserlaubnis gehört auch die Fläche der Bank.
2. Wird die Sondernutzung gegenüber der Stadt vergütet?
Für die Sondernutzungserlaubnis werden Sondernutzungsgebühren gemäß der „Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt“ erhoben.
3. Sollte ein Sondernutzungsantrag nicht gestellt oder durch die Stadtverwaltung nicht bewilligt worden sein, welche Maßnahmen wird die Stadtverwaltung treffen, um die Nutzung durch das Cafe Hilge zu beenden und die Bank wieder allen Erfurtern zugänglich zu machen?
Siehe oben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein