Unabhängig vom mittelbaren Beteiligungswert der Stadt an der KEBT AG, welchen Preis kann die Stadt Erfurt realistisch für den Fall des Verkaufs ihrer Stückaktien der KEBT AG erwarten?
Die Gesellschafter der Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT AG) sind derzeit:
- Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) 75,03 %
- 249 Kommunen 14,27 %
- Kommunale Dienstleistungsgesellschaft Thüringen 5,67 %
- Gemeinde– und Städtebund Thüringen 0,02 %
- Eigene Aktione 5,01 %
Die Landeshauptstadt Erfurt (LHE) ist, neben 350 anderen Thüringer Gemeinden, Mitglied im KET und somit mittelbar an der KEBT AG beteiligt. Grundsätzlich kann die LHE somit keine KEBT Aktien verkaufen, da diese keine unmittelbaren Anteile der KEBT AG hält. Die LHE hält nur Anteile am KET. Der KET hält wiederrum die Anteile an der KEBT AG. Somit kann ich Ihnen keinen realistischen Verkaufspreis für den Verkauf der Stückaktien der KEBT AG nennen.
Das Stammkapital der KEBT AG beträgt zum 31. Dezember 2022 2.670.729,64 EUR, eingeteilt in 2.533.891 Stückaktien (2.022.448 Stückaktien der Aktiengattung A und 511.443 Stückaktien der Aktiengattung B). Die KEBT–Aktien haben somit zum 31. Dezember 2022 einen Anteil am Grundkapital von 1,05 EUR je Aktie.
Es ist lediglich möglich die von der LHE gehaltenen Anteile am KET zu veräußern. Gemäß der 8. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung, die in der 10.
Verbandsversammlung des KET am 18. Oktober 2016 beschlossen und im Thüringer Staatsanzeiger am 30. Januar 2017 veröffentlicht wurde, ist eine Veräußerung der Mitgliedsrechte am KET grundsätzlich möglich. Der Verkauf von Anteilen setzt selbstverständlich voraus, dass unter den anderen Mitgliedern des KET ein oder mehrere Erwerber gefunden werden. An ein Nicht–KET–Mitglied können die von der LHE gehaltenen Anteile am KET nicht verkauft werden.