0109/21 Kommunale Immobilienplattform der Stadt Erfurt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit dem 01.01.2021 betreibt die Stadt Erfurt seine eigene Immobilienbörse auf www.kip.net/thueringen/erfurt. Hier sollen künftig städtische Angebote sowie Angebote von Privatpersonen und Immobilienmaklern zu finden sein. Für private Anbieter sei das Einstellen komplett kostenfrei.

Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Aus welchem Grund stellt die Stadt Erfurt die Möglichkeit zum Einstellen von Angeboten auf der kommunalen Immobilienplattform kostenfrei zur Verfügung?
  2. Inwiefern ist es rechtlich zulässig, dass die Stadt Erfurt hier „kostenlos“, also in Konkurrenz zu wirtschaftlichen Unternehmen als Marktteilnehmer, auftritt und eine üblicherweise gegen Entgelt erbrachte Leistung kostenlos zur Verfügung stellt?
  3. Wie erfolgt die Finanzierung (Haushaltstellen etc.)?

Saschsa Schlösser

Antwort der Stadtverwaltung

Sehr geehrter Herr Schlösser,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Aus welchem Grund stellt die Stadt Erfurt die Möglichkeit zum Einstellen von Angeboten auf der kommunalen Immobilienplattform kostenfrei zur Verfügung?

Mithilfe des KIP (kommunales Immobilienportal) als Dienstleistungsangebot der Stadt Erfurt – speziell des Amtes für Wirtschaftsförderung – soll es gelingen, den gesamtstädtischen Immobilienmarkt in einem örtlichen Portal abzubilden.

Der Mehrwert für die Stadt liegt insbesondere im Bereich der Gewerbeimmobilien. Aufgrund des nur noch marginal vorhandenen (gewerblichen) städtischen Immobilien- und Flächenangebotes mussten in der Vergangenheit bereits Investorenanfragen auf den „freien“ Immobilienmarkt verwiesen werden. Das KIP bietet der Stadt Erfurt im Sinne der Wirtschaftsförderung die Möglichkeit, Angebot und Nachfrage auch dann zusammenzuführen, wenn sie nicht selbst Eigentümer/Verkäufer der Immobilie ist. Auch zur Begegnung des in Folge der Pandemie zu befürchtenden Leerstandes von Ladenlokalen soll das KIP eingesetzt werden.

2. Inwiefern ist es rechtlich zulässig, dass die Stadt Erfurt hier „kostenlos“, also in Konkurrenz zu wirtschaftlichen Unternehmen als Marktteilnehmer, auftritt und eine üblicherweise gegen Entgelt erbrachte Leistung kostenlos zur Verfügung stellt?

Für Privatpersonen und Nicht-Immobilien-Unternehmen, die Immobilien und Grundstücke innerhalb des Erfurter Stadtgebietes besitzen, ist das Inserieren von Angeboten kostenfrei – ähnlich wie z. B. bei eBay Kleinanzeigen. Für Makler/Immobilienfirmen ist das Inserieren von Angeboten kostenpflichtig. Die Verträge werden direkt zwischen dem Anbieter der Plattform und den Unternehmen geschlossen. Die Stadtverwaltung Erfurt greift hier nicht in den Markt ein.

3. Wie erfolgt die Finanzierung (Haushaltstellen etc.)?

Die Finanzierung für die städtische Nutzung erfolgt über eine Haushaltsstelle des Amtes für Wirtschaftsförderung. Hierfür mussten keine neuen HH-Mittel beantragt oder eingestellt wer-den.

Mit freundlichen Grüßen

A. Bausewein

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