1948/22 Notfalltreffpunkt bei Gasmangel und Blackout

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

aufgrund der aktuellen Gaskrise steigt im Winter die Gefahr sogenannter Blackouts. Fällt der Strom mitten im Winter aus, wird es in den Wohnungen schnell kalt und die Kommunikation mittels Fernsehen, Radio und Telefon können gestört sein. Beheizte Treffpunkte und Informationsstellen sind in einem solchen Fall für die Bevölkerung dringend notwendig. Auf Nachfrage konnte die Stadt keine geplanten Aufwärmhallen ausweisen.


Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Hat die Stadt Erfurt bereits Notfalltreffpunkte und Informationsstellen festgelegt, wenn ja, um welche handelt es sich und wie werden diese bekannt gegeben?
  2. Sollten noch keine Notfalltreffpunkte vorhanden sein, warum nicht und wann sollen diese festgelegt werden?
  3. Sind der Stadt die ggf. hilfsbedürftigen Personen bekannt und inwieweit wird darüber hinaus denjenigen Menschen geholfen, die krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, eigenständig von ihrer Wohnung aus zum Notfalltreffpunkt zu gelangen und wie wird deren stromabhängige medizinische Versorgung dauerhaft sichergestellt?

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Hat die Stadt Erfurt bereits Notfalltreffpunkte und Informationsstellen festgelegt, wenn ja, um welche handelt es sich und wie werden diese bekannt gegeben?


Nach derzeitiger Einschätzung ist nicht zwingend von einer aufkommenden Gasmangellage auszugehen, im worst case hingegen auch nicht komplett auszuschließen; ähnlich gestaltet es sich mit Blick auf die Sicherheit der Stromversorgung.


Grundsätzlich ist aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen des Katastrophenschutzes und der geplanten Maßnahmen der kommunalen Aufgabenträger die Mithilfe der Bevölkerung in Form von Selbstschutz und
Selbsthilfe zwingend erforderlich. Die Bürgerinnen und Bürger können sich in einigen Punkten gut selbst helfen. Hierzu wurde vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Broschüre „Für den Notfall vorgesorgt“ aufgelegt. Vor allem die vorübergehende Unterbringung bei Freunden oder Verwandten oder über Nachbarschaftshilfe sollte in Erwägung gezogen werden.


Für die Stadt Erfurt existiert ein Katastrophenschutzplan mit vorgeplanten Maßnahmen für Ereignisse wie beispielsweise Hochwasser, Ausfall von Infrastruktur oder Freisetzungen von Gefahrstoffen. In diesem ist auch die
Unterbringung von Personen in begrenztem Umfang sowie die Warnung und Information der Bevölkerung vorgesehen. In sehr stark begrenztem Umfang kann im Rahmen des Katastrophenschutzes eine Unterbringung und
Betreuung von Personen erfolgen.


Bezüglich der angefragten Ereignisse ist für die Koordinierung von Maßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung der Stab „Energiemangellage“ verantwortlich. Derzeit befindet sich ein Stufenkonzept von Anlaufstellen für
Notfälle bei Stromausfällen in Erarbeitung. Diese dienen dann primär der Übermittlung von Hilfeersuchen und der Information der Bevölkerung. Im weiteren Verlauf können diese Anlaufstellen je nach Lage zusätzlichen Aufgaben versehen werden.

In den kommenden Wochen wird eine Aufklärungskampagne im Amtsblatt veröffentlicht. Dort werden dann thematisch verschiedene Punkte zur Selbstversorgung etc. angesprochen.


2. Sollten noch keine Notfalltreffpunkte vorhanden sein, warum nicht und wann sollen diese
festgelegt werden?


Siehe Antwort zu Frage 1.


3. Sind der Stadt die ggf. hilfsbedürftigen Personen bekannt und inwieweit wird darüber hinaus denjenigen Menschen geholfen, die krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, eigenständig von ihrer Wohnung aus zum Notfalltreffpunkt zu gelangen und wie wird deren stromabhängige medizinische Versorgung dauerhaft sichergestellt?


Es erfolgt keine grundsätzliche Erfassung von allen hilfsbedürftigen Personen. Bekannt sind Objekte wie Pflegeheime, Krankenhäuser und Heime. Nur begrenzt bekannt sind beispielsweise Objekte mit Intensivpflege oder Heimbeatmung.


Mit Verweis auf die Beantwortung der Frage 1 ist auch hier grundsätzlich wegen der begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen des Katastrophenschutzes und der geplanten Maßnahmen der kommunalen Aufgabenträger die Mithilfe der Bevölkerung in Form von Selbstschutz und Selbsthilfe zwingend erforderlich. Vor allem die vorübergehende Unterbringung bei Freunden oder Verwandten oder über Nachbarschaftshilfe sollte in Erwägung gezogen werden. Dies gilt auch für das Erreichen von Notfalltreffpunkten.


Eine stromabhängige medizinische Versorgung kann aufgrund der hohen Anzahl an vorläufig geschätzten Bedarfsstellen mit den Mitteln des Katastrophenschutzes nicht sichergestellt werden.

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