Sachverhalt
Anfragen der Stadtratsmitglieder können von der Stadtverwaltung Erfurt regelmäßig aus „Kapazitätsgründen“ nicht beantwortet werden. Ein Hinweis auf eine spätere Beantwortung oder eine Bitte um Fristverlängerung erfolgt indes nicht. Die Stadtverwaltung verstößt dadurch unstreitig gegen ihre Antwortpflicht aus § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt und seiner Ausschüsse:
„Stadtratsmitglieder oder Fraktionen können jederzeit Anfragen in Zuständigkeit des Stadtrates zu einem Sachverhalt mit bis zu drei Unterfragen an die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister richten. Die Beantwortungsfrist beträgt zwei Wochen.Spätestens eine Woche nach Zugang der Beantwortung teilt die Fragestellerin bzw. der Fragesteller mit, ob die Beantwortung im zuständigen Ausschuss behandelt und für die Sitzung Dritte hinzugeladen werden sollen. In der Sitzung des Ausschusses können bis zu zwei Nachfragen durch die Fragestellerin bzw. den Fragesteller gestellt werden.“
Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel für gegebenenfalls einzustellendes (Hilfs-)Personal, ist nicht erforderlich. Die IST-Stellenbesetzung in der Verwaltung ist regelmäßig unter der SOLL-Stellenbesetzung. Die eingeplanten Haushaltsmittel entsprechen jedoch der SOLL-Stellenbesetzung.
Beschlussvorschlag
- Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, in allen Ämtern ausreichend Personal vorzuhalten, damit Anfragen der Stadtratsmitglieder überhaupt sowie innerhalb von zwei Wochen gem. §9 Abs. 2 GO beantwortet werden können.
- Die Stadtverwaltung hat zur Umsetzung des Beschlusspunktes 01 gegebenenfalls weiteres (Hilfs-)Personal einzustellen.
Stellungnahme der Stadtverwaltung
Seitens des Personal- und Organisationsamtes ergeht folgende Stellungnahme:
Grundsätzlich die Beantwortung von Anfragen der Gremien Aufgabe des Bereiches Oberbürgermeister (Sitzungsdienst), welcher die entsprechenden Zuarbeiten durch die Führungskräfte der jeweils betroffenen Fachbereiche erhalten. Sicherlich sind die Führungskräfte im Alltag durch die oft mit den umfänglichen Anfragen verbundenem hohem Rechercheaufwand, der neben den originären Aufgaben der Mitarbeiterführung, der fachlichen Anleitung und der Koordinierung ansteht, stark belastet. Nichtsdestotrotz werden m. E. die Anfragen regelmäßig entsprechend bearbeitet. Die Bereitstellung weiterer Stellenanteile im Stellenplan scheidet unter praktischen und wirtschaftlichen/haushalterischen Gesichtspunkten aus. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, dem Beschlussvorschlag nicht zu folgen.