1433/21 Massive Störungen durch feiernde Jugendliche im Bereich der Baumerstraße
Drucksache 1433/21; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Massive Störungen durch feiernde Jugendliche im Bereich der Baumerstraße; öffentlich
Sehr geehrter Herr Schlösser,
bei der Rechtsmaterie Ordnung und Sicherheit handelt es sich um Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, sodass eine Zuständigkeit des Stadtrates bzw. eines Ausschusses nach § 29 Abs. 2 Ziff. 2 ThürKO nicht gegeben ist. Vielmehr beschränkt sich die Zuständigkeit des Stadtrates bzw. der Ausschüsse gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 ThürKO und das damit verbundene Fragerecht auf Aufgaben des eigenen Wirkungskreises.
Grundsätzlich kann zum Nachgefragten Folgendes mitgeteilt werden:
1. In welchem Rhythmus und in welchem konkreten Zeitraum werden die zugesagten Nachtkontrollen auch in den anliegenden Straßen zu den Grün- und Parkanlagen durchgeführt und inwieweit wurde bisher insbesondere die Baumerstraße hin zum Nordpark kontrolliert?
Kontrollschwerpunkte in den späten Abend- und Nachtstunden sind die innerstädtischen Naherholungsbereiche Brühler Garten, Klein Venedig, Gotthardtstraße/Dämmchen, Nordpark/Klärchen sowie Bürgergarten Petersberg. Der Straßenabschnitt Baumerstraße, wie auch die sonstigen Zuwegungen zu den Grünanlagen, unterliegen keinem erhöhten Überwachungsintervall. Sollte bei der Durchquerung der zur Rede stehenden Straßenabschnitte ein ordnungswidriges Verhalten ausgemacht werden, wird dies im Rahmen der normativen Bestimmungen unterbunden. Eine Statistik gibt es hierüber nicht.
2. Konnten seit Beginn der zusätzlichen Nachtkontrollen Verbesserungen vermerkt werden, wenn ja, um welche Verbesserungen handelt es sich konkret und wenn nicht, welche weiteren Maßnahmen plant die Stadt Er – furt, um die Belästigung der jeweils betroffenen Anwohner zu reduzieren und die öffentliche Ordnung wieder herzustellen?
Das Dezernat 03 hat zusammen mit dem Bürgeramt Kooperationspartnerschaften mit dem Garten- und Friedhofsamt sowie der Polizeiinspektion gebildet und verschiedene Maßnahmen eingeleitet. Im Ergebnis finden beispielsweise in den o. g. Schwerpunktbereichen an den Wochentagen Montag, Mittwoch, Freitag und Samstag zusätzliche Nachtkontrollen im Verbund Polizei und Ordnungsbehörde statt. Dienstags, donnerstags (Nachtkontrollen) sowie sonntags (mittags bis abends) Kontrollgänge durch ein verpflichtetes Sicherheitsunternehmen.
Aufgrund der bis dato vorliegenden Ergebnisse kann resümiert werden, dass es nicht möglich war, das störende Verhalten generell zu unterbinden. Dieses Ziel war allerdings auch nicht fokussiert, noch realistisch umzusetzen. Jedoch wurde zumindest eine temporäre Beruhigung der örtlichen Lage erzielt. Auch die Präsenz im Raum, verbunden mit „Show of Force“, hat eine positive Außenwirkung erlangt. Infolge eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung vorhanden ist. Die Kampagne #erfurtsauber läuft aktuell und versucht ein Bewusstsein für die Problematik der Vermüllung, gerade bei jungen Menschen, zu schaffen. Es sind weitere Aktionen geplant, um das „schlechte Gewissen“ zu wecken. Konkrete Festlegungen gibt es hierzu noch nicht.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein