1052/21 Neue Kleingartenanlage für Erfurt

Sachverhalt

Im Rahmen der Beantwortung der Anfrage Entschädigung und Ersatzflächen für verlorene Erfurter Kleingärten (DS 2482/20) teilte der Oberbürgermeister mit, dass es „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt […] seitens des Stadtverbandes Erfurt der Kleingärtner e.V. keinen Bedarf für neue Standorte für Kleingartenanlagen.“ gäbe. Als Grund wird unter anderem der demografische Wandel angegeben.

Nunmehr teilte der Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e.V. mit, dass alle Parzellen in Erfurt belegt seien und es in fast jeder Gartenanlage lange Wartelisten gäbe. Zumindest seit der Corona-Pandemie ist die Nachfrage an Kleingärten, insbesondere für Familien, besonders stark gestiegen. Es ist nicht absehbar, dass hier der demografische Wandel zeitnah Abhilfe schaffen wird. Daher sind zur Abdeckung des Bedarfs weitere Anlagen zu errichten.

 

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Erfurt prüft, welcher Standort sich in bzw. um Erfurt für eine Kleingartenanlage mit mindestens 50 Parzellen eignet. In die Prüfung ist der Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e.V. mit einzubeziehen. Das Prüfungsergebnis ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klimaschutz und Verkehr vorzulegen.
  2. Anhand des Prüfungsergebnisses erarbeitet die Stadt Erfurt bis zum Ende des Jahres 2021 ein Konzept zur Errichtung einer Kleingartenanlage mit mindestens 50 Parzellen.

Stellungnahme der Stadtverwaltung

Im Rahmen der aktuellen Abstimmungen mit dem Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e.V. wurde ersichtlich, dass kein Bedarf für eine neue Kleingartenanlage für Erfurt gesehen wird. In erster Linie hat der Stadtverband das Interesse, seine derzeit 119 angeschlossenen Kleingartenvereine aus der Innenentwicklung heraus zu stärken und eine bessere Qualität der bestehenden Anlagen zu bewirken. Aus Sicht des Stadtverbandes ist die Unterstützung bei der Beräumung nicht ordnungsgemäß geführter oder verwilderter Gärten dringlicher und für die Versorgung der Bevölkerung mit Kleingärten zielführender.

Das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung hat im aktuell gültigen FNP zwar bereits eine Fläche für eine neue Kleingartenanlage als Reservefläche vorgesehen, jedoch liegt dem Garten- und Friedhofsamt keine Anforderung für eine neue Kleingartenanlage durch den Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e.V. vor.

Somit ist aus Sicht des Garten- und Friedhofsamt aktuell keine Aktivität für eine neue Kleingartenanlage für Erfurt erforderlich und die DSwird abgelehnt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert