Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
auf Seite 5 der Anlage zur Beantwortung der Drucksache 1205/20 werden unter „sonstiges“ Förderungen in Höhe von 2.925,- € m Jahr 2015, 2.887,- im Jahr 2016, 1.000,- € im Jahr 2017 und 50,44 € im Jahr 2018 dargestellt.
1205/20 Parteipolitische Neutralität finanziell geförderter Vereine
Es wird hierzu um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- An wen erfolgten die jeweiligen Auszahlungen der oben genannten Förderungssummen?
- Aus welchem Grund wird/werden in der Anlage zur Beantwortung der Drucksache 1205/20 der/die Empfänger der Förderungen als „sonstiges“ bezeichnet?
Antwort des Oberbürgermeisters
Sehr geehrter Herr Schlösser,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. An wen erfolgten die jeweiligen Auszahlungen der oben genannten Förderungssummen? Die Anlage zur Beantwortung der Drucksache 1205/20 enthält auf der Seite 5 unter der Bezeichnung „sonstiges“ folgende Förderungen:
2. Aus welchem Grund wird/werden in der Anlage zur Beantwortung der Drucksache 1205/20 der/die Empfänger der Förderungen als „sonstiges“ bezeichnet?
Die Bezeichnung „sonstiges“ steht für internes Verwaltungshandeln. Der Ehrenamtsbeirat erteilt anhand spezifischer Vergabekriterien unter Berücksichtigung der Antragstellung dem Oberbürgermeister Empfehlungen zur Ausreichung bewilligter Förderungen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein