Drucksache 0714/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Organisation des Altstadtfrühling durch private Firma; öffentlich
Sehr geehrter Herr Erfurth,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche Maßnahmen wurden seitens der Stadtverwaltung ergriffen, um trotz des hohen Krankenstandes eine fristgerechte Organisation des Altstadtfrühlings durch die städtischen Stellen sicherzustellen und warum erwiesen sich diese als nicht umsetzbar?
Der Altstadtfrühling 2025 ist trotz erhöhten Krankenstandes durch die Kulturdirektion vorbereitet worden. Mit Blick auf die Bedarfe des Aufbaus und der Sicherstellung der Durchführung vor Ort wurde ein externer Auftragnehmer hinzugezogen, da hierfür kurzfristig personelle Kapazitäten mit entsprechenden Fachkenntnissen erforderlich waren.
2. Welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen mit der Firma Festzeltbetrieb Geiger GmbH hinsichtlich der Organisation des Altstadtfrühlings, insbesondere in Bezug auf finanzielle Verpflichtungen der Stadt, personelle und materiellen Unterstützung bei der Umsetzung des Sicherheitskonzeptes als auch der Beantragung und der Einholung behördlicher Genehmigungen?
Das Vergabeverfahren hatte den Abschluss eines Vertrages mit einem privaten Dienstleister zum Ergebnis. Der Auftragnehmer gewährleistete die Ausrichtung des Altstadtfrühlings 2025 als Veranstalter, inklusive Umsetzung des Sicherheitskonzeptes sowie die Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen. Die Stadt ist hierfür eine finanzielle Verpflichtung eingegangen.
3. Welche strukturellen Veränderungen in der Kulturdirektion führten dazu, dass der Altstadtfrühling organisatorisch nicht mehr abgesichert werden konnte und welche Maßnahmen sind geplant, um eine derartige Situation in Zukunft zu vermeiden?
Die strukturellen Änderungen in der Kulturdirektion haben keine Auswirkungen auf die Absicherung des Altstadtfrühlings. Der externe Unterstützungsbedarf ergab sich vor dem Hintergrund des längeren Krankenstandes, der nicht weiter intern kompensiert werden konnte. Inzwischen konnten vakante Stellen erfolgreich nachbesetzt werden, weitere Stellennachbesetzungsverfahren – auch im Rahmen einer Krankheitsvertretung – befinden sich in der Umsetzung, um die Ausrichtung des Altstadtfrühlings zukünftig verwaltungsintern abzusichern.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn