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Änderungsantrag zu: Instandsetzung des Erfurter Bismarckturms 2364/20

Änderungs-/Ergänzungsantrag zur Drucksache 2013/20

Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert: (Änderungen/ Ergänzungen fett gedruckt bzw. durchgestrichen)

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche Maßnahmen zur baulichen Sanierung des gesamten Bismarckturmes notwendig sind. Diese sind dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klimaschutz und Verkehr Ende Januar 2021 vorzulegen.
  2. Der Oberbürgermeister hat zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen nach Beschlusspunkt 01 einen Zeit- und Finanzplan zu erstellen. Die Maßnahmenumsetzung ist schnellstmöglich zu beginnen und möglichst bis zum Beginn der BUGA 2021 fertigzustellen.
  3. Die Stadt hat zur Finanzierung der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Sanierung des Erfurter Bismarckturmes eine zweckgebundene Spendensammlung durchzuführen. Die gesammelten Spendengelder sind als vom Haushalt unabhängiges Vermögen zu betrachten. Am Bismarckturm ist eine Danktafel mit Namen und Logo der Spender zu installieren.
  4. Der Oberbürgermeister beantragt beim Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie sowie bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz Fördermittel. Darüber hinaus prüft der Oberbürgermeister, ob für die baulichen Maßnahmen weitere Fördermittel beantragt werden können und beantragt diese. Weitere erforderliche Mittel sind im kommenden Haushalt bereitzustellen.

Begründung:

Das in der Stellungnahme zur Drucksache 2013/20 genannte Gutachten stammt aus dem Jahr 2017 und dürfte aufgrund des zeitlichen Verlaufs überholt sein. Zudem bezieht sich dieses nur auf Teilbereiche des Turmes.

Stellungnahme der Verwaltung

Pkt. 1: Die Vorlage einer Sanierungsstudie bis Ende Januar 2021 ist nicht möglich. Das Amt 23 benötigt die Bereitstellung von Planungsmitteln im Vermögenshaushalt (Generalsanierung) und muss Planungsbüros beauftragen. Dies wird sich wegen der konjunkturellen Lage schwierig gestalten. Eigenplanung ist auf Grund der Spezifik des Vorhabens nicht möglich. Das Objekt hat nicht erste Priorität, diese liegt auf dem Schulbau. Bei Mittelbereitstellung und Beauftragung von Planungsbüros könnte die Vorlage einer Studie bis Ende 2021 möglich sein.

Pkt. 2: s. Pkt. 1, die Umsetzung ist frühestens ab Haushaltsjahr 2022 möglich, Voraussetzung ist eine abgeschlossene Planung und die Aufnahme in die Haushaltsplanung

Pkt. 3: Bürgerschaftliches Engagement sollte aus der Mitte der Bürgerschaft organisiert werden.

Pkt. 4: Der Punkt wird nicht unterstützt. Fördermittel können erst nach Vorliegen der LP 3 mit Kostenberechnung beantragt werden.

 

Abstimmung im Stadtrat

Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 16.12.2020, TOP 6.33.1).

JaNeinEnthaltungBefangen
73900

Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 2364/20 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).

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