Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Investitionsrückstand der Stadt Erfurt ist seit 2021 Gegenstand einer fortlaufenden Abfrage unserer Fraktion. Mit der Drucksache 0276/21 wurde er erstmals systematisch erhoben.
Die Antwort bezifferte den Rückstand in der Gebäudeinfrastruktur auf 565 Mio. EUR und in der Verkehrsinfrastruktur auf rund 400 Mio. EUR. Hinzu kamen weitere Bedarfe bei der Grünen Infrastruktur, beim Hochwasserschutz und bei der Ausstattung der Schulen. Die Fortschreibung mit der Drucksache 1161/22 zeigte bereits ein Jahr später einen deutlichen Anstieg.
Der Rückstand belief sich nun auf rund 625 Mio. EUR bei den städtischen Gebäuden, rund 500 Mio. EUR in der Verkehrsinfrastruktur und rund 34 Mio. EUR bei Grüner Infrastruktur und Hochwasserschutz. Die Antwort enthielt darüber hinaus gewichtige Einordnungen. Die jährliche Abschreibung des Infrastrukturvermögens von rund 26 Mio. EUR übersteigt demnach die getätigten Investitionen, sodass die Stadt lediglich das vorhandene Niveau halten kann. Die Hälfte des Straßennetzes wurde als mangelhaft bis sehr mangelhaft eingestuft. Eine systematische Straßenunterhaltung sei seit Jahren nicht leistbar und die Anlagen würden bis zum völligen Verschleiß genutzt. Zugleich erwartete die Verwaltung, dass die Preisanstiege den notwendigen Investitionsbedarf weiter erhöhen werden und ein Abbau des Rückstands binnen fünf Jahren nicht realistisch ist.
Die erneute Abfrage mit der Drucksache 1217/23 führte nicht zu einer aktualisierten Erhebung. Die Beantwortung verwies auf die Werte aus der Antwort zur Drucksache 1161/22 und erklärte, es habe sich gegenüber den Vorjahren keine substantielle Veränderung ergeben.
Die letzten bezifferten und nach Objektarten aufgeschlüsselten Angaben zum Investitionsrückstand stammen damit aus dem Jahr 2022. Seither sind vier Jahre vergangen. Die Baupreisentwicklung hat sich fortgesetzt und nach der Einschätzung der Verwaltung aus dem Jahr 2022 erhöht genau diese Entwicklung den Investitionsbedarf. Zudem sind die Fünfjahreszeiträume, auf die sich die Prognosen der früheren Antworten bezogen, inzwischen weitgehend verstrichen. Die damaligen Einschätzungen lassen sich damit erstmals an der tatsächlichen Entwicklung messen.
Eine belastbare und vollständige Fortschreibung liegt im Interesse des Stadtrats, der über den Haushalt und die Investitionsprioritäten zu entscheiden hat. Wir bitten deshalb um eine Beantwortung in der Aufschlüsselung und Tiefe der Antworten zu den Drucksachen 0276/21 und 1161/22.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- In welchen Infrastrukturbereichen sieht die Stadt Erfurt aktuell insgesamt einen Investitionsrückstand und wie hoch wird der Rückstand eingeschätzt?
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Erfurt, den Investitionsrückstand in den nächsten fünf Jahren zu vermindern oder wird er nach Einschätzung der Stadt eher noch weiter anwachsen?
- Konnte die Stadt Erfurt den Investitionsrückstand durch konkrete Maßnahmen in den vergangenen zwei Jahren verringern?
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
- In welchen Infrastrukturbereichen sieht die Stadt Erfurt aktuell insgesamt einen Investitionsrückstand und wie hoch wird der Rückstand eingeschätzt?
Der derzeit bekannte Investitions- und Sanierungsbedarf in den einzelnen Infrastrukturbereichen lässt sich wie folgt zusammenfassen:
| Infrastrukturbereich | Aktueller Investitions-/ Sanierungsbedarf | Wesentliche Einordnung |
|---|---|---|
| Städtische Gebäude | rd. 644 Mio. Euro | Schulen u. Schulsporthallen 388 Mio. Euro, Kindertageseinrichtungen 116,7 Mio. Euro, Verwaltungsgebäude 75 Mio. Euro, Bürgerhäuser 17 Mio. Euro, Jugendhäuser 9,9 Mio. Euro, Museen/kulturelle Einrichtungen 33 Mio. Euro, Feuerwehren 4,1 Mio. Euro (ohne Zentrale Leitstelle) |
| Verkehrsinfrastruktur | rd. 500 Mio. Euro | u. a. Straßen, Brücken und Ingenieurbauwerke, Verkehrsmanagement, Straßenbeleuchtung und Entwässerungsanlagen |
| Grüne Infrastruktur | rd. 22–27 Mio. Euro | davon 15–20 Mio. Euro für Parkanlagen und Brunnen sowie rd. 7 Mio. Euro für Spielplätze |
| Sportinfrastruktur | rd. 170 Mio. Euro bis 2035 | davon rd. 90 Mio. Euro Schulsportstätten, rd. 65 Mio. Euro Sportstätten des ESB, rd. 15 Mio. Euro weitere Vereins-/ Pachtsportstätten |
| Brandschutz/ Rettungsdienst | nicht abschließend bezifferbar | Bedarf insbesondere aus der Umsetzung des Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplans |
| Thüringer Zoopark | zweistelliger Millionenbereich | nomineller Rückstand allein aus der Differenz zwischen Investitionen und Abschreibungen 2015–2024 rd. 6,4 Mio. Euro |
| Abwasserinfrastruktur | nicht gesondert bezifferbar | Investitionsmaßnahmen werden über das Abwasserbeseitigungskonzept fortgeschrieben |
Für die städtischen Gebäude wird der Investitionsrückstand aktuell mit insgesamt rund 644 Mio. Euro beziffert. Den größten Anteil bilden mit 388 Mio. Euro die Schulen und Schulsporthallen sowie mit 116,7 Mio. Euro die Kindertageseinrichtungen. Weitere Bedarfe bestehen insbesondere bei Verwaltungsgebäuden, Bürger- und Jugendhäusern, Museen und kulturellen Einrichtungen sowie Feuerwehrgebäuden. Die ausgewiesenen Beträge umfassen dringend notwendige Unterhaltungsarbeiten sowie bereits aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten eingeplante Generalsanierungen und Neubaumaßnahmen.
Für die Verkehrsinfrastruktur wird der Investitionsrückstand weiterhin mit rund 500 Mio. Euro eingeschätzt. Die in den vergangenen Jahren getätigten Investitionen entsprachen im Wesentlichen den jährlichen Abschreibungsbeträgen und konnten damit den Werteverzehr auffangen, nicht jedoch den bestehenden Rückstand abbauen. Annähernd zwei Drittel der bewerteten Verkehrsflächen befinden sich inzwischen in einem mittleren bis sehr schlechten Zustand.
Bei der grünen Infrastruktur wird für Parkanlagen und Brunnen ein Nachholbedarf von etwa 15 bis 20 Mio. Euro und für die öffentlichen Spielplätze von weiteren rund 7 Mio. Euro eingeschätzt. Hinzu kommen weiterhin Bedarfe bei Wegeflächen, baulichen Anlagen, dem Feld- und Wirtschaftswegenetz, Ersatz- und Neupflanzungen von Bäumen sowie bei der Gewässerunterhaltung und dem Hochwasserschutz. Insbesondere Bedarfe der blauen Infrastruktur sowie Baumpflanzdefizite konnten in den vergangenen Jahren nicht vollständig aufgeholt werden.
Für die kommunale Sportinfrastruktur ergibt sich auf Grundlage der im März 2025 abgestimmten Prioritätenliste ein Gesamtbedarf von rund 170 Mio. Euro bis zum Jahr 2035. Davon entfallen rund 90 Mio. Euro auf Schulsportstätten, rund 65 Mio. Euro auf die Sportinfrastruktur in Verwaltung des Erfurter Sportbetriebes sowie rund 15 Mio. Euro auf weitere Vereins- bzw. Pachtsportstätten. Schwerpunkte bilden insbesondere die Sanierung bestehender Sporthallen und Funktionsgebäude, die Erneuerung von Freisportanlagen und technischer Gebäudeausrüstung sowie Maßnahmen zur Energieeffizienz und Barrierefreiheit.
Im Bereich Brandschutz und Rettungsdienst besteht ebenfalls ein erheblicher Investitionsbedarf, dies insbesondere für die Feuerwehrstandorte Vieselbach/Azmannsdorf und Bindersleben/Alach.
Beim Thüringer Zoopark besteht insbesondere bei Tieranlagen und Tierhäusern, Betriebsgebäuden, der Besucherinfrastruktur sowie der technischen Infrastruktur ein zunehmender Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Der Gesamtumfang wird derzeit im zweistelligen Millionenbereich eingeschätzt. Eine objektspezifische Konkretisierung soll insbesondere im Rahmen des derzeit in Erarbeitung befindlichen Masterplans erfolgen.
Für die Abwasserinfrastruktur werden die erforderlichen Investitionsmaßnahmen im Abwasserbeseitigungskonzept dargestellt und regelmäßig fortgeschrieben. Bei der Umsetzung kommt es aufgrund fehlender Komplementärmittel, Personalmangels und Kostensteigerungen zu zeitlichen Verschiebungen. Diese Verzögerungen werden in den Wirtschaftsplänen und den Fortschreibungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes berücksichtigt.
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Erfurt, den Investitionsrückstand in den nächsten fünf Jahren zu vermindern oder wird er nach Einschätzung der Stadt eher noch weiter anwachsen?
Zur Steuerung der bestehenden Investitions- und Sanierungsbedarfe werden in den einzelnen Infrastrukturbereichen Bedarfsplanungen, Sanierungsprogramme und Prioritätenlisten aufgestellt und fortgeschrieben. Sie bilden die Grundlage dafür, notwendige Maßnahmen nach ihrer Dringlichkeit einzuordnen und die verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen möglichst zielgerichtet einzusetzen. Dies betrifft insbesondere den umfangreichen Gebäudebestand ebenso wie die Verkehrs-, Sport- sowie grüne und weitere technische Infrastruktur.
Angesichts der Größenordnung der bestehenden Bedarfe bleibt deren Abbau eine langfristige Aufgabe. Welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden können, richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Haushaltsjahre, der Verfügbarkeit von Fördermitteln sowie den vorhandenen personellen Kapazitäten für Planung und Umsetzung.
Gleichzeitig führen die fortschreitende Alterung der Infrastruktur, weiterhin hohe Bau- und Planungskosten sowie steigende technische, energetische und gesetzliche Anforderungen dazu, dass fortlaufend neue bzw. zusätzliche Investitionsbedarfe entstehen.
Eine wesentliche Bedeutung kommt daher der Priorisierung zu. Vorrangig werden Maßnahmen umgesetzt, die aus fachlicher Sicht besonders dringlich sind, dem Substanzerhalt dienen oder zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der städtischen Infrastruktur erforderlich sind. Ergänzend wird versucht, durch die Inanspruchnahme von Förderprogrammen von Bund und Land zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten zu erschließen. Insbesondere bei größeren Investitionsvorhaben sind damit jedoch häufig längere Planungs-, Antrags- und Bewilligungszeiträume verbunden.
Neben den finanziellen Rahmenbedingungen begrenzen insbesondere die verfügbaren personellen Ressourcen die Geschwindigkeit der Umsetzung. Dies betrifft vor allem die Planung, Vorbereitung und Begleitung von Baumaßnahmen. Die Entwicklung der Planansätze, Haushaltsausgabereste und des tatsächlichen Mittelabflusses bei Investitionen in den Jahren 2022 bis 2026 verdeutlicht aber auch, dass die Bereitstellung von Haushaltsmitteln allein nicht zwangsläufig zu einer entsprechenden Kassenwirksamkeit im jeweiligen Haushaltsjahr führt. So standen in den Jahren 2022 bis 2025 im Durchschnitt Ausgabeansätze einschließlich übertragener Haushaltsausgabereste in Höhe von 166,5 Mio. EUR/jährl. zur Verfügung. Kassenwirksam umgesetzt werden konnten in diesem Zeitraum durchschnittlich jedoch nur 73,7 Mio. EUR/jährl. Die entsprechende Entwicklung ist in Anlage 1 dargestellt.
Vor diesem Hintergrund ist eine umfassende Reduzierung des gesamtstädtischen Investitionsrückstandes innerhalb der kommenden fünf Jahre nicht zu erwarten. Ziel bleibt es vielmehr, durch eine konsequente Priorisierung und die Konzentration der verfügbaren Ressourcen möglichst viele dringliche Bedarfe abzuarbeiten, bestehende Infrastruktur zu erhalten und einem weiteren Substanzverlust entgegenzuwirken. In welchem Umfang dabei der Investitionsrückstand tatsächlich reduziert werden kann, ist schwer abschätzbar.
Ein Abbau des Investitionsrückstandes ist dabei insbesondere im Bereich der Schulsanierungen möglich, da hierfür die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel prioritär eingesetzt werden sollen. Für andere Bereiche, insbesondere Kindertageseinrichtungen und Feuerwehrstandorte, bestehen Sanierungsprogramme bzw. Fach- und Standortkonzepte, anhand derer die Maßnahmen nach ihrer Dringlichkeit umgesetzt werden.
Aufgrund der weiterhin begrenzten finanziellen und insbesondere personellen Ressourcen sowie den bestehenden Rahmenbedingungen für Investitionsmaßnahmen ist jedoch nicht auszuschließen, dass der Investitionsrückstand in einzelnen Bereichen trotz der vorgesehenen Investitionen weiter anwächst.
- Konnte die Stadt Erfurt den Investitionsrückstand durch konkrete Maßnahmen in den vergangenen zwei Jahren verringern?
In einzelnen Bereichen konnten in den vergangenen zwei Jahren erhebliche Investitionen und Sanierungsmaßnahmen umgesetzt bzw. begonnen werden. Diese Maßnahmen haben den Zustand einzelner Objekte verbessert und in den jeweiligen Teilbereichen zum Werterhalt beigetragen.
Im Bereich der städtischen Gebäude konnten in den vergangenen zwei Jahren zahlreiche Maßnahmen umgesetzt bzw. begonnen werden. Hierzu zählen folgende Objekte:
- Neubau Kita 87
- Erweiterungsbau Kita 77
- Gebäudesanierung Kita 54
- Generalsanierung GS 34
- Erweiterung Mensa GS 22
- Innensanierung und energetische Sanierung GS 20
- Umbau Mensa RS 7
- Generalsanierung GEM 3
- Umbau Mensa GEM 6
- Erweiterung Schulgebäude und Sanierung SSH GS 19
- Sanierung SSH GS 34
- Sanierung SSH Muldenweg 10
- Ersatzneubau SSH KGS
- Generalsanierung Family Club
- Neubau Verbinder Verwaltungsgebäude Warsbergstraße
Im Bereich der Verkehrsinfrastruktur wird ausdrücklich festgestellt, dass die getätigten Investitionen im Wesentlichen die jährlichen Abschreibungen ausgeglichen haben und damit kein Abbau des bestehenden Rückstands erreicht wurde.
Im Bereich der kommunalen Sportstätten konnten unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. begonnen werden:
Sanierungsmaßnahmen:
- Sportzentrum Cyriaksgebreite – Umbau des Tennen- zum Kunstrasenplatz (2024)
- Steigerwaldstadion – Erneuerung des Kunstrasens (2025)
- Hartwig-Gauder-Schleife – Sanierung des Laufbahnbelags (2025)
- Kleine Eishalle – Erneuerung der Eishockey-Bandenanlage (2025)
- Eissportzentrum Erfurt – Austausch der Sicherheitsbeleuchtungsanlage (2025)
- Sporthalle am Flughafen – Sanierung (2026, im Bau)
- Sportforum Johannesplatz – Platzeinebnung und Bewässerung (2026, im Bau)
- Tennisanlage TC Rot-Weiß Erfurt 93 e. V. – Umbaumaßnahmen (2026)
- Radrennbahn – Sanierung des Fahrbahnbelags (ab 07/2026, im Bau)
- Neubau eines Werferhauses im Stadionbereich (2026/27)
Modernisierung von Umkleide- und Sanitärbereichen:
- Cyriaksgebreite – Neubau des Sportfunktionsgebäudes (2023–2024)
- Windischholzhausen – Neubau des Sport-, Jugend- und Bürgerzentrums (2024–2026)
- Marbach – Erweiterung des Funktionsgebäudes (2024, Vorbereitung)
- Sportforum Johannesplatz – Erweiterung der Umkleide- und Sanitäranlagen (2026)
- Grubenstraße – Ersatzneubau des Funktionsgebäudes (ab 07/2026, im Bau)
- Kerspleben – Erweiterung der Umkleiden (2026/27)
LED-Umrüstungen:
- Kleine Eishalle – Erneuerung der historischen Beleuchtung (2023)
- Riethsporthalle – Umrüstung auf LED-Beleuchtung (2024)
- Hartwig-Gauder-Halle – neue LED-Beleuchtung (2026)
Auch im Bereich des Thüringer Zooparks Erfurt wurden seit 2025 konkrete Maßnahmen zum Abbau des Investitionsstaus begonnen bzw. umgesetzt. Hierzu gehören insbesondere:
- Sanierung der Tierarztpraxis
- energetische Sanierung des Nashornhauses
- Fertigstellung der Rote-Panda-Anlage
- Modernisierung der Gepardenanlage
- Herstellung einer Besucher-WC-Anlage im alten Elefantenhaus
- Erneuerung von Fahrzeugbeständen
Für den Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst wurden in den letzten zwei Jahren verschiedene Erhaltungsmaßnahmen, wie die Erneuerung des Hallenbodens sowie Wasser- und Abwasserleitungen im Gefahrenschutzzentrum, Maßnahmen im Gefahrenabwehrzentrum, wie das Anbringen von Attika-Abdeckungen und der Austausch von Terrassenplatten durchgeführt. Weiterhin wurden Einsatzfahrzeuge erneuert und Maßnahmen zur Erhaltung und Sicherung an Feuerwehrgerätehäusern, wie z. B.
- Abwasseranschluss im Feuerwehrgerätehaus Dittelstedt
- Erneuerung der defekten Heizungsanlage im Feuerwehrgerätehaus Möbisburg
- Dachsanierung im Feuerwehrgerätehaus Mittelhausen
umgesetzt.
Für den Bereich des Entwässerungsbetriebes ist keine Verringerung des Investitionsrückstands festzustellen.
Zudem sei an dieser Stelle auch auf die in den zurückliegenden Jahren durchgeführten umfangreichen Sanierungsmaßnahmen der städtischen Freibäder unter der Regie der Stadtwerke Erfurt verwiesen.
Insgesamt ergibt sich damit ein differenziertes Bild: In mehreren Teilbereichen wurden in den vergangenen zwei Jahren erhebliche Investitionen getätigt und konkrete Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zum Werterhalt und zur Verbesserung der städtischen Infrastruktur. Angesichts der weiterhin erheblichen Investitionsbedarfe reicht die Investitionstätigkeit jedoch nicht aus, um den bestehenden gesamtstädtischen Investitionsrückstand nachhaltig abzubauen.