Nachtragshaushalt 2023 – AfD beantragt massive Änderungen zugunsten notwendiger Sanierungen

Nachtragshaushalt 23Wir wollen, dass verschiedene Posten im Nachtragshaushalt dem Erfurter Vermögenshaushalt zugeführt werden, um dringend nötige Sanierungen an Erfurter Schulen und Kindergärten vorzunehmen.

Zu beachten ist, dass alle genannten Posten zum sowieso schon beschlossenen Haushalt 2023 i.H.v.  knapp 900 Millionen € dazukommen sollen.


Der gesamte Nachtragshaushalt hat ein Volumen von etwa 60.400.000 €. Die unserer Meinung nach zu ändernden Posten sehen im Einzelnen wie folgt aus:

Zusätzliche 15.000 € für Mieten und Pachten streichen

Für die Unterbringung des Personals der Ausländerbehörde sollen ab Oktober 2023 weitere Büroräume angemietet werden. Infolge der Änderung des Stellenplans ist es der Stadtverwaltung zufolge notwendig, weitere Büroräume für weitere Mitarbeiter zu schaffen. Im Rahmen der ersten Lesung des Nachtragshaushaltes 2023 in der Stadtratssitzung vom 16.11.2022 teilte der Beigeordnete für Finanzen, Wirtschaft und Digitalisierung mit, dass es eher unwahrscheinlich sei, die offenen Stellen zu besetzten.

Es fehle an geeignetem Personal. Zuletzt gingen bei der Ausländerbehörde Bewerbungen für weniger als die Hälfte der zur Verfügung stehenden Stellen ein. Nicht alle Bewerber waren schließlich auch geeignet. Da es in absehbarer Zeit unwahrscheinlich ist, dass alle Stellen tatsächlich besetzt werden können und weil die Landeshauptstadt Erfurt ohnehin ein Aufnahmestoff für Flüchtlinge erklärt hat, ist die Anmietung weiterer Büroräume überflüssig.


Zusätzliche 15.531.000 € Flüchtlingskosten streichen

In der Landeshauptstadt Erfurt ist die Aufnahmekapazität für Flüchtlinge längst erreicht. Mangels freier Wohnungen, Turnhallen oder anderer Unterkunftsmöglichkeiten hat die Stadt Erfurt ein Aufnahmestopp für weitere Flüchtlinge verkündet. Infolge des Aufnahmestopps ist es nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund im Jahr 2023 weitere Kosten für die Flüchtlingshilfe veranschlagt werden sollten.

Darüber hinaus sollte das Hauptaugenmerk verstärkt auf Gemeinschaftsunterkünfte gelegt werden.
Gem. § 2 I 1 ThürFlüAG sind Flüchtlinge in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Einzelunterkünfte hingegen bilden nur die Ausnahme und sind nach § 2 IV Nr. 2 ThürFlüAG insbesondere dann abzulehnen, wenn der öffentlichen Hand dadurch Mehrkosten entstehen, was hier offensichtlich der Fall ist. Angesichts der noch offenen Forderungen aus der ersten Flüchtlingskrise von 2015 gegenüber dem Freistaat kann hier auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Stadt pauschale Erstattungen in ausreichender Höhe erhalten wird.

Die angegebenen Kosten im Folgenden:

  • 5.000.000 € Betriebskosten für Gemeinschaftsunterkünfte
  • 11.725.000 € Kosten für Einzelunterkünfte
  • 1.241.000 € Energiekosten
  • 230.000 € Glas- & Gebäudereinigung
  • 4.500.000 € Bewachungskosten
  • 45.000 € Bewirtschaftungskosten
  • 15.000 € kosten der Einzelunterkünfte

Zusätzliche 1.710.000 € Zuschuss Multifunktionsarena streichen

Hierbei handelt es sich um gestiegene Lohn- und Energiekosten.


Zusätzliche 199.999 € Zuschuss Eigenbetrieb Theater streichen

Hierbei handelt es sich um gestiegene Lohn- und Energiekosten.


Zusätzliche 200.000 € Kosten „Pandemiebewältigung“ streichen

Nachdem die Corona-Maßnahmen der vergangenen Jahre nach und nach auslaufen und die Verlängerung der vorhandenen Maßnahmen zunehmend unwahrscheinlicher wird, ist es nicht ersichtlich, aus welchem Grund weiterhin Geld zur Pandemiebewältigung ausgegeben werden soll


Stattdessen sollen die durch unsere Streichungen entstandenen freien Gelder in Höhe von 16.245.999 € für folgende Projekte genutzt werden:

Durch die Kürzung unnötiger Ausgaben im Verwaltungshaushalt ist eine weitere Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt in Höhe von mindestens 16.245.999,- € möglich. Mithilfe dieser Zuführung wäre die Stadt nicht mehr gezwungen, wichtige Investitionen im Bereich Schulen, Kindergärten, Straßen- und Brückenbau sowie Feuerwehren zu kürzen oder zu verschieben.

Es kann nicht sein, dass die Baumaßnahme GS 34, Weißdornweg 2, Wiesenhügel – SSH verschoben wird, weil das Objekt als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird. Die Kinder der Stadt Erfurt dürfen unter keinen Umständen unter der Flüchtlingskrise leiden.

Die personelle Situation im Amt für Gebäudemanagement darf nicht dazu führen, dass notwendige Sanierungsarbeiten im Bereich Schulen und Kindergärten verschoben werden. Voraussichtlich wird sich die personelle Situation in den nächsten Jahren nicht verbessern. Es ist vielmehr Aufgabe der Stadt trotz des Personalmangels sicherzustellen, dass geplante Projekte tatsächlich gem. Zeitplan verwirklicht werden können.

Ein weiteres Verschieben der Baumaßnahme „Brücke Warschauer Straße“ wäre unverantwortlich. Die Brücke ist von Spannungsrisiko ohne Ankündigungsverhalten betroffen. Sie stellt infolge ihrer rechnerisch nicht mehr nachzuweisenden Standsicherheit eine große Gefahr für alle Nutzer dar.

Fraktion der AfD im Erfurter Stadtrat

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