Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Stadt Erfurt sind an mehreren Standorten sog. Wohncontainerdörfer vorhanden.
Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Wie viele Wohncontainer befinden sich im gesamten Stadtgebiet?
- Wie viele Plätze sind in den Wohncontainern insgesamt vorhanden und wie viele Plätze davon sind derzeit unbelegt?
Mario Czypionka
Antwort der Stadtverwaltung
Sehr geehrter Herr Czypionka,
davon ausgehend, dass sich Ihre Anfrage sich auf Container zur Flüchtlingsunterbringung bezieht, darf ich Sie darauf hinweisen, dass bei der Bearbeitung von Angelegenheiten aus dem übertragenen Wirkungskreis (hier: Asylbewerberleistungsgesetz) ausschließlich der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Erfurt diese Aufgaben als staatliche Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis (§ 29 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 ThürKO) wahrnimmt. Der Stadtrat so-wie dessen Ausschüsse sind hierfür von Gesetzes wegen nicht zuständig.
Gemäß § 9 Abs. 2 Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt und seiner Ausschüsse können nur Anfragen zu Sachverhalten gestellt werden, für die der Stadtrat zuständig ist, welche also den eigenen Wirkungskreis und keine laufende Angelegenheit nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 ThürKO betreffen. Dies ist hier nicht der Fall. Sollte Ihre Anfrage eine andere Zielrichtung verfolgt haben, bitte ich um detaillierte Darlegung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein