1995/20 Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Covid-19-Virus

Drucksache 1995/20; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Covid-19-Virus; öffentlich

Sehr geehrter Herr Aust,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche Relevanz hat diese Vereinbarung für Erfurt?

Die Absprachen, welche innerhalb der Videokonferenz verbindlich vereinbart wurden, entsprechen in großen Teilen bereits der festgelegten Verfahrensweise innerhalb des Freistaates Thüringen und sind somit auch für die Landeshauptstadt Erfurt relevant.

2. Welche Maßnahmen werden aufgrund dieser Vereinbarung vorbereitet?

Ab einer Inzidenz von 35/100.000 Einwohnern erfolgt die Koordination der erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden. Die Unterstützung durch die Bundeswehr ist innerhalb Thüringens bei Ausbruchsgeschehen bereits zum Tragen gekommen.

Das Gesundheitsamt Erfurt hat intern Personal anderer Bereiche geschult und damit befähigt, bei der Kontaktpersonennachverfolgung zu unterstützen. Darüber hinaus sind derzeit 4 Containment-Scouts zur Unterstützung im Gesundheitsamt eingesetzt. Diese Maßnahmen laufen ebenfalls über den Bund. Über eine zusätzliche Akquise von Personal wird aktuell verwaltungsintern beraten.

In der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO ist im §13 „Weitergehende Anordnungen, Maßnahmen bei Überschreitung des Risikowerts“ bereits die Regelung zur Überschreitung von Obergrenzen festgelegt. Daher sind die diesbezüglichen Festlegungen für die Landeshauptstadt Erfurt schon vorab rechtsverbindlich geregelt gewesen.

Auch die Unterstützung des Gesundheitsamtes durch die Ordnungsbehörden und die Landespolizei ist bereits gelebte Praxis.

3. Konnte sich Erfurt, obwohl Herr Oberbürgermeister Bausewein zur Konferenz selbst nicht eingeladen war, im Vorfeld der Konferenz einbringen und wenn ja, wie?

In Summe lässt sich daher ableiten, dass viele der bereits für den Freistaat Thüringen über die 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO geregelten Maßnahmen in die Videokonferenz Eingang gefunden haben. Da die Landeshauptstadt Erfurt stets in engem Austausch mit dem zuständigen Ministerium steht, konnten wir uns über diesen Weg durchaus einbringen.

Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein

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